02.08.2002 – Die standardmäßige Ausstattung von PCs mit Sicherungskomponenten will ein Konsortium aus Internet-Anbietern, Handel und Kreditkartenorganisationen durchsetzen.
Die standardmäßige Ausstattung von PCs mit Sicherungskomponenten will ein Konsortium aus Internet-Anbietern, Handel und Kreditkartenorganisationen durchsetzen.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), nach dem die Kreditkartenunternehmen im Falle einer Zahlungsverweigerung für den Ausfall aufkommen müssen, hatte im vergangenen Monat zu einer Reihe von kurzfristigen Vertragskündigungen mit Versandunternehmen geführt. Den Ende Juni gekündigten Online-Händlern bleiben vorerst nur die Zahlungsalternativen per Überweisung, Nachnahme oder Lastschriftverfahren. Auf das praktische Kreditkartengeschäft möchten sie jedoch ebenso wenig verzichten wie die Kreditkartenunternehmen. Dies dürfte vor allem die Rechtsabteilungen der Kreditkartenunternehmen in Atem halten, die sich zurzeit intensiv mit der Umformulierung der AGB beschäftigen.
Damit die Entscheidung des BGH nicht zu einer Stagnation im eCommerce-Bereich führt, trafen sich in dieser Woche die Vertreter verschiedener Kreditkartenorganisationen und Kreditkartendienstleister, des bvh und des zu einer erfolgreichen Lösung beiträgt.
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