Abmahnung vermeiden – Tipps zum Webauftritt

08.08.2007 – Was man als kleines Unternehmen bei der eigenen Website rechtlich beachten sollte, verrät eine Kanzlei. Die meisten Probleme sind dabei versteckt.

Was man als kleines Unternehmen bei der eigenen Website rechtlich beachten sollte, verrät eine Kanzlei. Die meisten Probleme sind dabei versteckt.

Kleine Unternehmen bekommen nun wichtige Rechts-Tipps zur eigenen Internetpräsenz von der Rechtskanzlei , die gegen Abmahnungen schützen sollen. Die erste Falle zeigt sich bei der Domainbezeichnung oder bei der Überschrift des Internetauftritts. Probleme können hier bei Kollisionen mit fremden Marken, Firmennamen oder auch Buch- oder Filmtiteln auftreten. Das Missverständnis liegt nahe. Denn allein die Produkte einer Firma zu vertreiben erlaube es nicht, deren Markenbezeichnungen in einer Domain oder Überschrift zu verwenden, erklärt Christine Heymann, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht der Kanzlei FPS. Ihr Vorschlag lautet deshalb, den eigenen Namen in Kombination mit dem Firmenzusatz und eventuell noch der Stadt zu verwenden.

Auch die Kooperation mit einem Webdesigner birgt Risiken, denn Veränderungen des Designs kann er untersagen. Somit müsste der gesamte Auftritt verworfen werden, wenn man nicht weiter Kunde sein möchte. Hier müsste das Nutzungsrecht am Design unbefristet und unbeschränkt eingeräumt sein, empfiehlt Heymann. Softwarelizenzen sollten zudem unter dem eigenen Namen laufen. Die dritte große Falle sind die Inhalte. Für die Nutzung fremder Texte und Fotos müssen Nutzungslizenzen erworben werden. Abgebildete Personen sollten einverstanden sein mit der Abbildung auf der Website. Urheberrechtsschutz bestehe zudem auch für Grafiken und Kartenausschnitte, auch wenn es relativ simple Zeichnungen seien. Auch die Nennung der Quelle ersetzt nicht die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers. Logos von Partnerfirmen oder von Markenzeichen sind ebenfalls mit Vorsicht zu genießen.

Unverzichtbar ist das Impressum. Dieses muss von der Hauptseite leicht auffindbar sein und sollte alle wesentlichen Angaben zum Betreiber der Webseite enthalten. Dazu gehören: Firmenname mit vollem Gesellschaftszusatz, die vertretungsberechtigten Personen mit vollem Namen, die vollständige Anschrift inklusive der eMail-Adresse, Handelsregisternummer und Registergericht sowie die Angabe berufsspezifischer Aufsichtsbehörden. Informationen zum Datenschutz sind rechtlich nicht zwingend erforderlich.

 


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