Amazon-One-Click-Patent: Einspruch!

28.08.2003 – Ein Ableger des in den USA weithin bekannt gewordenen und auch dort in die Kritik geratenen "Amazon-One-Click-Patent" ist in Europa patentiert worden. Zu Unrecht, wie die Gesellschaft für Informatik die Lage einschätzt.

Ein Ableger des in den USA weithin bekannt gewordenen und auch dort in die Kritik geratenen "Amazon-One-Click-Patent" ist in Europa patentiert worden. Zu Unrecht, wie die Gesellschaft für Informatik die Lage einschätzt.

Die (GI) hat gestern durch ihre Anwaltskanzlei Kiani & Springorum Einspruch gegen das europäische Patent Nr. EP 0 927 945 der Amazon.Com Inc. einlegen lassen. Dabei handelt es sich um ein im Patentanspruch näher gekennzeichnetes „Verfahren in einem Computersystem zum Bestellen eines Geschenks zur Lieferung von einem Geschenkgeber zu einem Empfänger …“.

Die „Erfindungshöhe“, das heißt der technische Beitrag zur erfinderischen Leistung dieses Geschäftsmethodenpatents, reiche nicht aus, um ihren Patentanspruch zu begründen, erläuterte GI-Präsident Heinrich Mayr den Einspruch. Damit widerspreche die Erteilungsentscheidung dem europäischen Patentrecht. Der Sprecher der Arbeitsgruppe „Softwarepatente“, GI-Vizepräsident Andreas Stöckigt, kritisierte, dass hier offensichtlich ein Patent ohne Berücksichtigung der jüngsten europäischen Rechtsprechung zu so genannten Businessmethoden erteilt wurde und verwies auf die Entscheidung der Beschwerdekammer des EPA 08.09.2000 – Controlling Pension Benefits System, Az. T 931/95. Auf dieser fußt auch der Anfang September 2003 zur Abstimmung im Europäischen Parlament stehende EU-Richtlinienvorschlag über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen.

Dies macht nach Auffassung der GI noch einmal deutlich wie wichtig die Verabschiedung dieser lange erwarteten EU-Richtlinie für die Rechtssicherheit und Rechtsvereinheitlichung in Europa ist, damit derartige gravierende Fehlentscheidungen in Zukunft vermieden werden können. Der Einspruch der GI wird bis zum Januar 2004 noch detailliert begründet werden. Mit einer Erwiderung von Amazon ist dann im Laufe des ersten Halbjahres 2004 zu rechnen.

 


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