"ue" oder "ü" macht keinen Unterschied

01.09.2004 – Vor dem Hamburger Landgericht hat es eine der ersten Entscheidungen zu den Anfang März erschienenen Umlautdomains gegeben: Marken bleiben geschützt.

Vor dem Hamburger Landgericht hat es eine der ersten Entscheidungen zu den Anfang März erschienenen Umlautdomains gegeben: Marken bleiben geschützt.

Die HSID Verlagsgesellschaft darf ihren Online-Preisvergleich ab sofort auch unter der Internet-Adresse www.günstiger.de anbieten. In der bereits im Juni erfolgten mündlichen Verhandlung sahen die Richter es als erwiesen an, dass zwischen "guenstiger.de" und "günstiger.de" Verwechslungsgefahr im Sinne des Markenrechts vorliege. Sie legten dem beklagten Domaininhaber, der zugleich auch Mitarbeiter eines DENIC-Providers ist, daher nahe, die Domain an die Betreiber von "guenstiger.de" abzutreten und sämtliche übrigen
Streitfragen im Vergleichswege mit zu erledigen.

"Die IDN-Domain www.günstiger.de ist ein wichtiger Baustein in unserer Namens- und Markenstrategie", so Torsten Schnoor von guenstiger.de. "Das Landgericht habe dem Versuch, durch die Einführung der Umlautdomains und deren nach dem Zufallsprinzip erfolgende Verteilung einen schnellen Euro verdienen zu wollen, eine klare Absage erteilt. Zwischen "ue" und "ü" bestehe aus Sicht des Gerichts kein Unterschied im Rechtssinne. Vielmehr liege ein klarer Fall der Marken- und Wettbewerbsverletzung vor, erläuterte Rechtsanwalt Stefan Maas, der die HSID Verlagsgesellschaft vertritt. "Das Gericht bestätigte den Schutz von "guenstiger.de" als Benutzungsmarke und als eingetragene Marke."

 


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