Online-Check: Ich-AG oder Überbrückungsgeld?

16.09.2003 – Existenzgründer aufgepasst: Welche Fördermöglichkeiten gibt es beim Übergang in die Selbstständigkeit und welche Variante ist zu welchem Zeitpunkt die bessere Wahl?

Existenzgründer aufgepasst: Welche Fördermöglichkeiten gibt es beim Übergang in die Selbstständigkeit und welche Variante ist zu welchem Zeitpunkt die bessere Wahl?

Diese und viele andere Fragen – hauptsächlich zum Thema Altersvorsorge – beantwortet das unabhängige Portal . Initiatoren des Webangebots sind die 22 Landesversicherungsanstalten, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse. Aktuell beschäftigt man sich mit der Frage: Ich-AG oder Überbrückungsgeld? Interessierte sollen hierbei selbst abchecken können, welche Alternative für sie persönlich die bessere Wahl darstellt Hierfür können beide Varianten im Web überprüft werden, teilte die Landesversicherungsanstalten (LVA) Braunschweig und Hannover jetzt mit.

Gründer einer Ich-AG erhalten bis zu drei Jahre Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt. Die Förderung liegt im ersten Jahr bei 600 Euro, im zweiten bei 360 Euro und im dritten bei 240 Euro monatlich. Der Zuschuss wird gezahlt, solange die Unternehmer nicht mehr als 25.000 Euro im Jahr verdienen. Vorteil dieser Variante: Die Unternehmer sind während der gesamten Förderdauer Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung und können zu besonders günstigen Konditionen in ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben.

Das Überbrückungsgeld richtet sich nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld – also eine echte Alternative für diejenigen, die früher gut verdient haben. Das Arbeitsamt zahlt den Lohnersatz ein halbes Jahr lang und zusätzlich eine Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge. Dafür müssen sich die Jungunternehmer jedoch von Anfang an selbst um ihre soziale Absicherung kümmern. Vorteil dieser Variante: Die Unternehmer können uneingeschränkt hohe Gewinne einfahren.

 


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