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EU stärkt erneut Verbraucherschutz
Nach dem Fernabsatzgesetz werden die Rechte der europäischen Verbraucher erneut ausgeweitet.
Das hat am Donnerstag in zweiter Lesung einen Entwurf der Europäischen Kommission gebilligt, wonach Verbrauchern das grundsätzliche Recht eingeräumt wird, bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten mit Händlern vor einem Gericht in ihrem Heimatland zu klagen.
Die Annahme des Entwurfs durch das Parlament bedeutet vor allem für den Online-Handel eine zusätzliche Stärkung der Verbraucherseite, die jedoch stark umstritten ist. Gegner der Vorlage kritisieren, dass mit dieser Vorlage die Handlungsspielräume der Unternehmen gegenüber den Verbrauchern erneut eingeschränkt würden.
Entsprechend sah auch ein Änderungsvorschlag des Rechtausschusses vor, dass Händler sich mit einem Zusatz in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Gerichtsverfahren im Ausland schützen könnten, sofern der Verbraucher dieser Klausel zustimme.
Mit der Ablehnung des Vorschlags durch die Parlamentarier befürchten Kritiker des Entwurfs, dass vor allem kleineren Unternehmen der Einstieg in den E-Commerce erschwert werde. Zudem bestehe die Gefahr, dass bereits etablierte Online-Shops ihr Warenangebot zukünftig auf den nationalen Markt beschränken, um mögliche teure Prozesskosten im Ausland zu vermeiden.
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