15.10.2008 – Eine Richtlinie der Europäischen Kommission sieht eine Änderung der gesetzlichen Bedingungen für die Ausgabe von E-Geld in der EU vor. Neue Bestimmungen sollen den Markt für zusätzliche Anbieter öffnen.
Eine Richtlinie der Europäischen Kommission sieht eine Änderung der gesetzlichen Bedingungen für die Ausgabe von E-Geld in der EU vor. Neue Bestimmungen sollen den Markt für zusätzliche Anbieter öffnen.
Die Emission von elektronischem Geld (E-Geld) soll innerhalb der EU zukünftig einen neuen rechtlichen Rahmen bekommen. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag der sieht unter anderem vor, auch kleineren Akteuren einen Marktzutritt zu ermöglichen. So soll die Entwicklung einer eigenen Branche gefördert werden, die laut Kommission bis zum Jahr 2012 ein Zahlungsvolumen von zehn Milliarden Euro erreichen könnte. Zu diesem Zweck soll das festgeschriebene Anfangskapital auf 125.000 Euro gesenkt, sowie eine neue Formel zur Bestimmung der laufenden Eigenmittelausstattung eingeführt werden.
Die vorgeschlagene Richtlinie soll einen zeitgemäßen Rahmen für die Ausgabe von E-Geld schaffen und langfristig zur Entstehung eines echten Binnenmarktes für die Währung innerhalb der EU beitragen. Dabei soll E-Geld zukünftig als monetärer Wert definiert werden, der gegen Zahlung eines Geldbetrags elektronisch gespeichert wird und der Ausführung von Zahlungsvorgängen dient. Diese Definition umfasst sowohl auf einem Server gespeichertes E-Geld, als auch innovative Zahlungsmittel wie elektronische Geldbörsen oder Karten, die der Inhaber mit sich führen kann. Der Vorschlag wird nun zur Prüfung an das Europäische Parlament und den Ministerrat weitergeleitet.
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