RegTP entzieht 400.000 Dialern die Registrierung

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28.10.2003 - Im Kampf gegen die unlautere Nutzung von 0190er Nummern hat die Regulierungsbehörde nun Ernst gemacht und die Abschaltung zweifelhafter Rufnummern verordnet.


Im Kampf gegen die unlautere Nutzung von 0190er Nummern hat die Regulierungsbehörde nun Ernst gemacht und die Abschaltung zweifelhafter Rufnummern verordnet.

Die hat auf Grundlage des neuen Mehrwertdienstemissbrauchsgesetzes unter Auswertung von Verbraucherhinweisen und eigenen Recherchen die Registrierung aller Dialer eines großen deutschen Dialer-Anbieters mit Wirkung ab dem 15. September 2003 (Tag der Registrierung) zurückgenommen. Dies hat zur Folge, dass die Dialer zu keinem Zeitpunkt als registriert galten. Diese Maßnahme betrifft insgesamt 398.791 Dialer des Anbieters.

„Wir wenden mit diesen Maßnahmen erstmals die Untersagungsbefugnisse des Rufnummernmissbrauchs gesetzlich an und machen deutlich, dass wir nicht hinnehmen werden, dass mittels mangelhafter Einwahlprogramme die Belange von Kunden beeinträchtigt werden. Die Dialer, deren Registrierung jetzt zurückgenommen wird, entsprechen nicht den Mindestanforderungen, die im Hinblick auf Transparenz und Verbraucheraufklärung zu fordern sind. Eine stichprobenartige Kontrolle hat diese Mängel ans Licht gebracht. Wir setzen mit unserer Vorgehensweise ein Signal, dass keine Grauzone im Dialer-Markt von uns hingenommen wird“, sagte der Präsident der Reg TP, Matthias Kurth.

Gleichzeitig wurde die sofortige Abschaltung der entsprechenden 0190er Rufnummern gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen angeordnet, bei dem die genannten Rufnummern geschaltet sind. Es handelt sich dabei um die Rufnummern, über die sich sämtliche betroffenen Dialer einwählten.

Ergänzend wurde angeordnet, dass ab sofort keine Rechnungslegung für diese Rufnummern vorgenommen werden darf. „Sollte der Netzbetreiber, in dessen Netz die betreffenden Nummern geschaltet sind, unserer Vorgabe nicht nachkommen, muss er ein Zwangsgeld zahlen. Das Zwangsgeld wird nicht nur fällig, wenn die Rufnummern weiterhin erreichbar sind, sondern auch jedes Mal, wenn gegen unsere Anordnung zur Rechnungslegung verstoßen wird“, so Matthias Kurth.

 


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