Lukrative Realitätserweiterung

26.11.2009 – Als „Augmented Reality“ (AR), zu deutsch „Erweiterte Realität“, bezeichnet man die Wahrnehmung der realen Welt mit virtuellen Hilfsmitteln. Experten sehen im mobilen Sektor großes Wachstumspotential.

Als „Augmented Reality“ (AR), zu deutsch „Erweiterte Realität“, bezeichnet man die Wahrnehmung der realen Welt mit virtuellen Hilfsmitteln. Experten sehen im mobilen Sektor großes Wachstumspotential.

Nichts weniger als eine neue Wahrnehmungsstufe unserer Umwelt wollen uns „Augmented Reality“ (AR)-Anwendungen in den nächsten Jahren bescheren. Ein Beispiel: Lief man bisher bildungsreisend durch eine historische Altstadt, musste man die einzelnen Gebäude im Reiseführer nachblättern – dies war zeitraubend und mit Verwechslungen verbunden. Die mobile AR-Anwendung Wikitude macht dies nun überflüssig: Mit dem Programm genügt es, seine Smartphonekamera auf das historische Gebäude zu richten und die Informationen werden im Bildschirm eingeblendet. Standort und Blickrichtung werden mittels GPS und Lagesensoren, bekannt aus dem iPhone, ermittelt – der papierne Reiseführer macht sich überflüssig.

Obwohl natürlich noch viele Kinderkrankheiten des Systems ausgebügelt werden müssen, ist Windsor Holden von hinsichtlich der Durchsetzung von mobilen AR-Anwendungen optimistisch – man müsse aber einen langen Atem haben: Angebote, die auf dem Handy realweltlichen Standort und virtuelle Informationen verknüpfen, werden 2010 noch nicht mehr als zwei Millionen US-Dollar Umsatz generieren – 2014 sollen es laut der Studie allerdings bereits 732 Millionen US-Dollar sein.

In Fahrt bringen sollen den AR-Markt insbesondere standortbezogene (Gelände)Spiele und Werbeangebote, von denen die ersten um 2012 erwartet werden. Richtet man seine Kamera dann auf ein Geschäft, werden beispielsweise Sonderangebote eingeblendet; bei einem Restaurant vielleicht das Mittagsmenü. Probleme bei der Durchsetzung werden in technischer und womöglich juristischer Hinsicht erwartet: Noch sind die wenigsten Smartphones mit GPS und Lagesensoren ausgestattet, bis 2014 wird lediglich ein Anteil von 35 Prozent derart ausgestatteter Endgeräte erwartet. In juristischer Hinsicht muss geklärt werden, inwiefern beispielsweise ein Hausbesitzer Information zur Geschichte oder zum Inhalt seines Hauses bereitstellen muss – die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen, genau wie die meisten AR-Anwendungen, erst geschrieben werden.

 


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