11.11.2002 – War bis dato den oft dubiosen Anbietern von überteuerten Service-Hotlines und Intenet-Dialern nur schwer beizukommen, droht ein neues Gesetz zukünftig bei Missbrauch mit empfindlichen Geldbußen.
War bis dato den oft dubiosen Anbietern von überteuerten Service-Hotlines und Intenet-Dialern nur schwer beizukommen, droht ein neues Gesetz zukünftig bei Missbrauch mit empfindlichen Geldbußen.
Wie der in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, will die Bundesregierung mit einer umfassenden Reform des ‚Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)‘ den Betrug mit 0190er-Nummern eindämmen. Laut Matthias Berninger, Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, wird ein zentraler Bestandteil der Novelle ein Passus sein, der es ermöglichen soll, Unrechtsgewinne von schwarzen Schafen unter den Diensten abzuschöpfen. Man beabsichtige den Abzockern die Existenzgrundlage zu entziehen. Ihnen drohe der Verlust aller Einnahmen, zitiert der Focus Berninger.
Zudem werden Geschädigte bald nicht mehr selbst Klagen müssen, denn im neuen UWG soll ein Straf-Schadensersatz verankert werden. Dadurch sollen Richter auch dann Geldstrafen verhängen können, wenn der Geschädigte gar nicht selbst geklagt hat. Darüber hinaus sollen auch Verbraucherschutzverbände vor Gericht ziehen können. In Kraft treten wird dieses Gesetz voraussichtlich im kommenden Jahr.
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