30.11.2007 – Eine Liste verrät kritische Punkte bei der Erweiterung eines deutschen eShops für Käuferschichten aus dem europäischen Ausland. Drei Punkte sind essentiell.
Eine Liste verrät kritische Punkte bei der Erweiterung eines deutschen eShops für Käuferschichten aus dem europäischen Ausland. Drei Punkte sind essentiell.
Wer seinen Online-Shop für das europäische Ausland fit machen möchte, muss den Shop entsprechend anpassen an jeweiliges Recht und die Wünsche der Kunden. Trusted Shops, seines Zeichens Gütesiegel-Aussteller für Online-Shops, hat nun eine kurze erarbeitet, die auf mögliche Modalitäten für einen Verkauf ins Ausland hinweisen soll. Die Checkliste kann kostenlos heruntergeladen werden. Zum Thema Usability hält sie fest, dass vollständige Versandinformationen wie Versanddauer, Rückgabemodalitäten oder Zölle unerlässlicher Standard seien. Wichtig seien auch Angaben zu Verfügbarkeit und Zustellkosten. Der Währungsrechner und die Umrechnung von Maßeinheiten erleichtern zudem die Bestellung.
Das Thema Recht ist schon etwas kniffliger. Zwar könne der Shop-Betreiber bestimmen, dass deutsches Recht Anwendung findet. Existiere im Land des Käufers jedoch ein höherer Schutzstandard, dürfe sich der Verbraucher für das Vertragsrecht seines Heimatlandes entscheiden, so Trusted Shop. Für das Wettbewerbsrecht gelte das Marktortprinzip. Prinzipiell rät Trusted Shops zur Einschränkung des Liefergebietes, um die Auseinandersetzung mit verschiedenen Rechtsordnungen zu vermeiden. Beim Thema Steuern schneidet die Checkliste die Umsatzsteuer als heikles Terrain an. Denn entgegen einer häufig verbreiteten Ansicht seien Lieferungen an Privatpersonen innerhalb der EU nicht steuerbefreit.
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