01.12.2000 – Der länderübergreifende elektronische Handel spielt bislang in Europa eher eine untergeordnete Rolle. Ein Grund hierfür war die bis dato nur wenig verbraucherfreundliche Rechtslage in Europa.
Der länderübergreifende elektronische Handel spielt bislang in Europa eher eine untergeordnete Rolle. Ein Grund hierfür war die bis dato nur wenig verbraucherfreundliche Rechtslage in Europa.
Diese Rechtslage hat sich nun zu Gunsten des Verbrauchers geändert. Ab sofort sind bis auf weiteres bei E-Commerce-Streifällen innerhalb der EU die Gerichte im Land des Verbrauchers zuständig. Auf diese Regelung haben sich am Donnerstag die EU-Justizminister in Brüssel geeinigt. Damit besitzt nun jeder Verbraucher die Möglichkeit, seine Ansprüche gegen einen Internet-Anbieter, der in einem anderen EU-Staat sitzt, in seinem Heimatstaat einzuklagen. Entschieden wird jedoch auch zukünftig nach dem Recht, das im Kaufvertag vereinbart wurde. So wird Justizia mitunter auch nach ausländischem Recht urteilen müssen. Zur Entlastung der Gerichte stimmten die EU-Justizminister gleichzeitig dem Vorschlag der zu, Anlaufstellen für die außergerichtliche Streitschlichtung einzurichten. Für die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin ist dies ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen in den elektronischen Geschäftsverkehr zu stärken. Letztendlich dürften nach ihrer Auffassung alle Beteiligten von der Neuregelung profitieren.
Die neue Verordnung ist vorerst auf fünf Jahre zeitlich beschränkt. In dieser Zeit sollen die Mitgliedsstaaten den E-Commerce weiter beobachten und die Europäische Kommison über die weitere Entwicklung informieren.
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