Datenschutz: Deutschland vor Abmahnung?

08.12.2003 – Eigenen Angaben zufolge leitet die EU Kommission ein Verstoßverfahren gegen neun Mitgliedsstaaten ein, die die Datenschutzvorschriften für digitale Netze und Dienste nicht übernommen haben.

Eigenen Angaben zufolge leitet die EU Kommission ein Verstoßverfahren gegen neun Mitgliedsstaaten ein, die die Datenschutzvorschriften für digitale Netze und Dienste nicht übernommen haben.

Betroffen von dieser Maßnahme sind die Staaten, die bislang keine Umsetzungsmaßnahmen notifiziert haben bzw. die Umsetzungsfrist der „Richtlinie über Datenschutz in der elektronischen Kommunikation“ bis zum 31. Oktober haben verstreichen lassen. Neben Deutschland zählen auch noch Belgien, Griechenland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Finnland und Schweden zu diesem Kreis.

„Die Datenschutz-Richtlinie ist zentraler Bestandteil des neuen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation. Die Mitgliedstaaten müssen unbedingt ein kohärentes Rechtsetzungskonzept für Probleme wie unerbetene eMails ("Spam"), Verwendung von Standortdaten oder „Cookies" einführen. Damit wird das Verbrauchervertrauen in elektronischen Handel und elektronische Dienste gefestigt, das Voraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum der Branche ist", erklärte Erkki Liikanen, -Kommissar mit dem Zuständigkeitsbereich Unternehmen und Informationsgesellschaft. „Ich empfehle den Mitgliedstaaten, die diese Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, dringend, dies innerhalb kürzester Frist zu tun."

Die Richtlinie über Datenschutz in der elektronischen Kommunikation wurde im Juli 2002 vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassen und rundet den neuen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation ab. Sie gibt EU-weite Regeln für den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten in Mobil- und Festkommunikation einschließlich Internet vor. So wird z.B. ein „Spam-Verbot" in der gesamten EU eingeführt; ferner werden spezifische Bedingungen für die Nutzung von Standortdaten, die durch Mobiltelefone erzeugt werden, und das Installieren so genannter „Cookies" auf PCs festgelegt.

Die Richtlinie sollte bis spätestens 31. Oktober 2003 in innerstaatliches Recht übernommen werden. Zu diesem Zeitpunkt hatten jedoch lediglich sechs Länder Maßnahmen zu ihrer Umsetzung getroffen. Seither hat Irland Umsetzungsmaßnahmen verabschiedet. Nun wurden Aufforderungsschreiben (der erste Schritt eines Verstoßverfahrens) an die „säumigen“ Mitgliedstaaten gerichtet. Die betroffenen Mitgliedstaaten müssen jetzt innerhalb von zwei Monaten reagieren.

 


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