Mahnbescheid online beantragen

10.12.2001 – Unternehmer, die mit Antragsformularen zur Erwirkung eines gerichtlichen Bescheids ebenso viel Mühe haben wie mit säumigen Zahlern, erhalten jetzt virtuelle Unterstützung.

Unternehmer, die mit Antragsformularen zur Erwirkung eines gerichtlichen Bescheids ebenso viel Mühe haben wie mit säumigen Zahlern, erhalten jetzt virtuelle Unterstützung.

Unter der Webadresse bietet das Berliner Unternehmen SECJURE Juristische Expertensysteme ab sofort eine browserbasierte Mahnsoftware an, die ihre Nutzer in einem Schritt-für-Schritt Modus durch den bürokratischen Dschungel bei der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids führen soll. Gläubiger können mit diesem System erstmalig bei allen Mahngerichten in Deutschland Mahnbescheide online beantragen.

Bislang musste der gerichtliche Mahnbescheid auf einem speziellen Mahnantrag "von Hand" beantragt werden. Dies ist laut Angaben der Betreiber von "letzte-Mahnung" kompliziert und fehlerträchtig. In komplexen Fällen sind selbst die Schreibbüros in Anwaltskanzleien oder die Mahnabteilungen der Unternehmen überfordert. Die kostenlos nutzbare Software vereinfache dieses Prozedere dagegen erheblich und berücksichtigt dabei alle, teilweise erheblich voneinander abweichenden Anforderungen sämtlicher Mahngerichte der Bundesrepublik Deutschland. Eine Plausibilitätskontrolle verhindere falsche oder vergessene Angaben.

Der Mahnantrag kann anschließend aus dem Web Browser bedruckt werden. Der Kunde unterschreibt und schickt den Antrag an das Mahngericht. Nach Klärung noch offener Fragen zur digitalen Signatur wird auch die papierlose Übermittlung an das zuständige Gericht möglich sein.

"Letzte Mahnung" wird laut Unternehmensinformation regelmäßig aktualisiert, Gesetzesneuregelungen, aktuelle Rechtsprechung und Änderungen im Verfahren werden dabei berücksichtigt. Damit soll die unmittelbare Aktualität für alle Anwender gewährleistet werden.

 


22.03.2000 – Forderungen online eintreiben


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