11.12.2002 – Im Rahmen einer Anhörung vor dem europäischen Gerichtshof hat sich Gesundheitsministerin Ulla Schmidt deutlich für den Online-Handel mit Medikamenten ausgesprochen.
Im Rahmen einer Anhörung vor dem europäischen Gerichtshof hat sich Gesundheitsministerin Ulla Schmidt deutlich für den Online-Handel mit Medikamenten ausgesprochen.
Hintergrund des Gerichtstermins ist der noch immer schwelende Streit zwischen der niederländischen Online-Apotheke . Unter Berufung auf das deutsche Arzneimittelgesetz hatte der Interessenverband vor dem Frankfurter Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dem Internet-Anbieter den Versandhandel von Medikamenten nach Deutschland untersagte. Inwieweit diese nationale Verfügung jedoch mit geltendem europäischem Recht vereinbar ist, soll jetzt in Luxemburg geprüft werden.
Die Haltung der Bundesregierung in dieser Angelegenheit scheint indes eindeutig: So sieht Ministerin Ulla Schmidt in einem geregelten, kontrollierten und überwachten Versandhandel weitaus bessere Schutzmöglichkeiten und betont beinahe trotzig, dass es niemandem gelingen werde, Deutschland vor modernen Technologien und neuen Absatzwegen abzuschotten. Gleichsam bleibe dieser Handelsweg selbstverständlich ausschließlich Apotheken vorbehalten.
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