Rabattgesetz und Zugabeverordnung sind gefallen

14.12.2000 – Nun ist es also amtlich. In seiner gestrigen Sitzung hat das Bundeskabinett die Aufhebung des Rabattgesetzes sowie der Zugabeverordnung beschlossen.

Nun ist es also amtlich. In seiner gestrigen Sitzung hat das Bundeskabinett die Aufhebung des Rabattgesetzes sowie der Zugabeverordnung beschlossen.

Nach Ansicht vieler Experten war der Schritt schon längst überfällig, da beide Bestimmungen noch aus den 30er Jahren stammten und den heutigen wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen bzw. den Bedürfnissen von Wirtschaft und Verbrauchern längst nicht mehr entsprechen. Daher dient die Aufhebung in erster Linie auch der Modernisierung dieser Bedingungen für die deutschen Anbieter.

Rabattgesetz und die Zugabeverodnung wurden ursprünglich vom Gesetzgeber geschaffen, um den Verbraucherschutz zu stärken. Damals hatte der Kunde kaum Möglichkeiten, Preise zu vergleichen. Auch sollte er nicht durch beliebige Zusatzleistungen seitens der Händler in die Irre geführt werden.

Mit der jetzt beschlossenen Abschaffung der Vorschriften, will die die unternehmerischen Freiräume erweitern und den Wettbewerb fördern, ohne jedoch den Verbraucherschutz zu beschneiden. Wie die Regierung betont, werde der Schutz des Verbrauchers und der Mitbewerber auch weiterhin durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie die Preisangabenverordnung gewahrt.

Letztlich wurde eine Liberalisierung auch durch die Rechtsentwicklung im grenzüberschreitenden elektronischen Handel innerhalb der EU notwendig. Mit der im vergangenen Juli beschlossenen EU-Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr, müssen sich Unternehmen im grenzüberschreitenden Online-Handel grundsätzlich nur nach den im Herkunftsland geltenden Vorschriften richten. Die durch das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung international vergleichsweise strengen Regelungen führten zu einer nicht länger tragbaren Benachteiligung der in Deutschland ansässigen Unternehmen.

 


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