15.12.2000 – Die öffentliche Hand tastet sich ins Internet-Zeitalter vor. Voraussichtlich schon ab Februar kommenden Jahres können staatliche Aufträge über das Web vergeben werden.
Die öffentliche Hand tastet sich ins Internet-Zeitalter vor. Voraussichtlich schon ab Februar kommenden Jahres können staatliche Aufträge über das Web vergeben werden.
Hierzu hat das einen abgeänderten Entwurf der Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge verabschiedet. Die Verordnung regelt das Ausschreibeverfahren der öffentlichen Hand sowohl beim Einkauf von Gütern als auch bei der Vergabe von Bauaufträgen. Die neue Regelung soll voraussichtlich im Januar 2001 im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am 1. Februar in Kraft treten.
Für den Staat ist die Änderung der Bestimmung eine Konsequenz aus der sich gewandelten Medienlandschaft: Die Nutzung der neuen Medien durch öffentliche Auftraggeber bringt Deutschland im Zeitalter der Informationsgesellschaft wiederum ein großes Stück voran, so Bundeswirtschaftsminister Müller zu der Entscheidung. Zudem ist der Entwurf eine Reaktion auf die Liberalisierungen auf den Telekommunikations- und Energiemärkten und trage dem europäischen Wettbewerb Rechnung.
Der Staat als Auftraggeber vergibt nach Schätzungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes jährlich Aufträge in Höhe von ca. 500 Mrd. DM. Mit der nun eröffneten Möglichkeit, Aufträge per Internet zu vergeben, verspricht man sich vor allem eine deutliche Senkung der Verwaltungskosten um bis zu fünf Mrd. DM. Dies scheint sinnvoll, insbesondere dann, wenn Güter geringen Wertes beschafft werden. Hier liegen oftmals die Kosten für den Verwaltungsaufwand höher als für den eigentlichen Beschaffungsgegenstand.
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