17.12.2007 – Online-Shops müssen sich weiter vor Abmahnungen fürchten. Der Grund: bei der Widerrufsbelehrung gibt es bisher kein rechtssicheres Muster.
Online-Shops müssen sich weiter vor Abmahnungen fürchten. Der Grund: bei der Widerrufsbelehrung gibt es bisher kein rechtssicheres Muster.
In die, schon eine ganze Weile andauernde, Diskussion um die Widerrufsbelehrung in Online-Shops schaltet sich nun der ein. Demnach sei dieser bisher nicht zufriedenstellend geklärte Sachverhalt der häufigste Grund für Abmahnungen. Eine Musterwiderrufsbelehrung, die zur Sicherheit der Online-Händler erarbeitet wurde, sei bisher durch mehrere Instanzgerichte kritisiert oder für unwirksam erklärt; unter anderem mit dem Hinweis, dass sie den gesetzlichen Anforderungen des BGB nicht genügten.
Da der Mustertext seine Wirkung ad absurdum führe und auch der vorliegende Änderungsentwurf des Bundesjustizministeriums noch nicht alle Unklarheiten beseitige, so Gerd M. Fuchs vom BVDW, wolle man aus Sicht des Verbandes nun konstruktive Verbesserungsvorschläge machen. Erster Punkt sei dabei die Lesbarkeit für rechtsunkundige Verbraucher, die mit dem aktuellen Text nicht gegeben sei, da sie durch die Komplexität eher verwirre. Auch für Unternehmen sei der Entwurf nicht praktikabel, begründet vor allem in den umfangreichen Gestaltungshinweisen und der Pflicht zum Abdruck der Normen. Zweitens fordert der BVDW die Musterbelehrungen in einen Gesetzesrang zu heben und einzelne – stark vereinfachte – Musterbelehrungen zu erlassen.
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