eShops: Verstöße gegen Recht und Gesetz

19.12.2002 – Eigentlich sollten Teledienstegesetz und BGB-Bestimmungen lange genug bekannt sein. Dennoch fehlen in vielen Fällen in eShops noch die erforderlichen Angaben.

Eigentlich sollten Teledienstegesetz und BGB-Bestimmungen lange genug bekannt sein. Dennoch fehlen in vielen Fällen in eShops noch die erforderlichen Angaben.

Auf schwere Mängel auch bei bekannten Anbietern ist der (vzbv) gestoßen. Immerhin acht von zehn Internet-Einkaufsportalen sollen entgegen den Bestimmungen des Teledienstegesetzes und des BGB den Verbraucher unzureichend informieren. In einigen Fällen fehlten selbst die Preise oder Informationen über Liefer- und Versandkosten. Von 211 untersuchten Anbietern waren laut vzbv lediglich 38 nicht zu beanstanden. Bisher wurden bereits 140 Unternehmen abgemahnt, darunter Branchenriesen wie Tchibo, amazon.de, Blume2000, die Fluggesellschaften GermanWings, Air Berlin, Condor, Aero Lloyd und Germania. Die meisten Verstöße gab es bei den Anbietern von Büchern, CDs, Flugtickets sowie von Kaffee und Tee. Am besten schnitten die Anbieter von Kosmetika ab: Hier waren „nur“ sechs von zehn Websites zu beanstanden.

Am häufigsten waren nach Angaben des vzbv die folgenden Verstöße zu verzeichnen: Die genaue Anschrift und Identität des Unternehmens fehlt. Die Verbraucher werden nicht über ein Widerrufs- oder Rückgaberecht informiert. Vertretungsberechtigte werden nicht angegeben, zum Beispiel der Geschäftsführer einer GmbH. Anbieterangaben wie zum Beispiel Adresse und Verantwortliche des Unternehmens sind in der Homepage versteckt. Es fehlen Informationen darüber, was mit der Bestellung des Kunden beim Unternehmen passiert. Es wird nicht darüber informiert, ob die Bestellung nach dem Vertragsabschluss von dem Unternehmen gespeichert wird und ob die Daten dem Kunden zugänglich sind. Es fehlen Angaben, wie der Verbraucher Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann.

Der vzbv kündigte an, die Internet-Angebote von insgesamt rund 500 Anbietern aus verschiedenen Branchen zu überprüfen. Eine Überprüfung des eigenen Angebotes hinsichtlich der einschlägigen Vorschriften sollte also umgehend erfolgen…

 


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