Der IT-Verband Bitkom und Verwertungsgesellschaft GEMA haben eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielt. Demnach liegen künftig die Lizenzgebühren pro verkauftes Musikstück zwischen sechs und neun Cent netto. Dafür dürfen die Betreiber entsprechender Shops Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden ermöglichen.
Der neue Gesamtvertrag soll nach Angaben des Bitkom rückwirkend zum 1. Januar 2002 gelten und enthält zudem eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Musikstücken über das Internet. Der Verband geht davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben werde, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können. Zudem könnten neue attraktive Online-Geschäftsmodelle im Musikbereich entstehen.
Bisher wurden Zahlungen auf so genannten Hinterlegungskonten geleistet, die nun nun entsprechend der erzielten Einigung abgerechnet und sukzessive an die 64.000 GEMA-Mitgliedern ausgeschüttet würden. Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos wie YouTube oder Spotify werden von dem Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu werden Bitkom und GEMA ebenso weiter verhandeln, wie auch für den Bereich Online-Videoangebote.
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