Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen von Microsoft oder SAP ist seit 2001 das Geschäft der in Herzogenrath ansässigen susensoftware GmbH. Für die Softwarehersteller natürlich ein Dorn im Auge, da sie verständlicherweise lieber neue Lizenzen an ihre Kundschaft veräußern wollen. SAP versuchte dies über seine Allgemeine Geschäftsbedingungen zu regeln, in denen der im baden-württembergischen Walldorf ansässige Software-Konzern den Weiterverkauf zu verhindern versuchte. Gegen einige Passagen dieser AGB klagte susensoftware im Sinne des eigenen Geschäfts.
Mit Erfolg: Mit einem Urteil des Hamburger Landgerichts vom 25. Oktober 2013 hatte der Gebrauchtsoftwareanbieter unter anderem das Recht erstritten, dass Anwender gekaufte Softwarelizenzen des SAP-Konzerns ohne vorherige Zustimmung der SAP weiter verkaufen dürfen. SAP legte Berufung gegen das Urteil ein, den das Unternehmen nun mit der Begründung der Überarbeitung der eigenen AGB zurückzog. Das Urteil ist somit rechtskräftig und Anwender können nun laut susensoftware ihre erworbenen Softwarelizenzen weiter verkaufen.