Familienstiftung garantiert die dauerhafte Nachfolge

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Eine unternehmensverbundene Familienstiftung ist eine bedenkenswerte Option für jüngere Unternehmen, denen der Ertragsschutz für die Familie über alles geht. Sie können damit eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur schaffen.

Der Gedanke der Stiftung wird gerade in Deutschland und Westeuropa oft einzig als philanthropisch-mildtätiges Alterswerk schwerreicher Unternehmer und Erben angesehen. Und freilich: Insbesondere nach Firmenverkäufen stehen mittelständischen Unternehmern zum Teil ungeahnte Summen zur Verfügung, die sie in der Folge zu einem spürbaren Anteil einem guten Zweck zuführen wollen.

Aber auch für aktive Unternehmer mit langen Zukunftsaussichten bietet sich die Stiftung an – und zwar als Instrument für den Vermögensschutz. Eine unternehmensverbundene Familienstiftung beispielsweise eignet sich dafür, eine Brandmauer um ein unternehmerisches Vermögen zu ziehen und die materiellen und immateriellen Werte einer Firma vor Zersplitterung und Angriffen von innen und außen zu schützen und gesellschaftsrechtlich von der Person des Unternehmers unabhängiger zu machen.

Daher ist die unternehmensverbundene Familienstiftung keine Frage des Alters eines Unternehmers – sondern eine Frage der langfristigen strategischen Ausrichtung. Kernbegriff der Familienstiftung ist die zukunftsorientierte Eigentümerstruktur. Diese stellt die Stiftung her, indem das eingebrachte Vermögen in der Stiftung verselbstständigt wird und damit – vom Grundsatz her – nicht mehr herausgelöst werden kann.

Weder das Alter noch die Größe eines Unternehmens noch die Gesellschaftsform oder der Umsatz sprechen isoliert betrachtet für oder gegen eine Stiftung. Einzig die Vorstellungen des Eigentümers, wie das Unternehmen in die Zukunft geführt werden soll, bedingt die Strukturierung einer Familienstiftung. Als übergeordnete rechtliche Struktur greift die Stiftung nie ins operative Geschäft ein, sondern übernimmt sozusagen den Platz des Gesellschafterkreises, während der Stifter-Unternehmer auch immer Geschäftsführer bleiben kann. Das bedeutet: Die Stiftung wird als zusätzliches Instrument der Asset Protection zwischen das Unternehmen und die Außenwelt gesetzt, ohne dass sich an der Gestaltung des operativen Geschäfts, der Arbeitsverträge, der Kundenbeziehungen etc. irgendetwas ändert.

Häufig taucht bei Unternehmern die Sorge auf, dass das verselbstständigte Vermögen ja dem Zugriff der Familie entzogen werde. Und in der Tat: Einfache Entnahmen aus dem Betriebsvermögen oder der Verkauf von Anteilen sind nur dann möglich, wenn die Stiftungssatzung dies vorsieht. Aber: Es ist ohne weiteres möglich, die Gewinne des Unternehmens direkt als Ausschüttungen der Stiftung an die Familienmitglieder oder andere vom Stifter eingesetzte Begünstigte zu zahlen; und die Gehälter des Managements werden ohnehin von der Übertragung in eine Stiftung nicht berührt. Will heißen: Die Versorgung der Familie wird durch die Stiftung nicht eingeschränkt, im Gegenteil: Sie wird sogar substanziell gestärkt, da auch der Ausfall des Unternehmers durch Krankheit oder Schlimmeres das Unternehmen als Ertragsquelle gesellschaftsrechtlich nicht beschädigt. Es wird nur eine operative Geschäftsführung benötigt.

Und die Erfahrung zeigt, dass ein hochkarätiger Manager als angestellter Geschäftsführung leichter zu finden ist als der Nachfolger, der auch auf der Gesellschafterebene Verantwortung übernimmt. Dadurch werden die Probleme, die viele Unternehmen hinsichtlich der Nachfolge haben, weitgehend ausgeschaltet: Die Familienstiftung garantiert die dauerhafte Nachfolge. In einer typischen gesellschaftsrechtlichen Struktur wie der GmbH oder auch der AG ist dieser Erhalt über die Generationen ohne persönliche Gesellschafter nicht möglich. Wenn diese nicht zur Verfügung stehen, wird die gesamte Konstruktion gefährdet und geschädigt – das ist besonders im plötzlichen Erbfall ein enormes Risiko für den Bestand eines Unternehmens.

Dadurch ist die unternehmensverbundene Familienstiftung eine bedenkenswerte Option auch für jüngere Unternehmen, denen der Ertragsschutz für die Familie über alles geht und die Sicherheit der Versorgung von der Arbeitsleistung der eigenen Person abkoppeln möchten. 

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