Wer darf wie und wann Mitarbeiterdaten verarbeiten? Wann handelt es sich um Datenverarbeitungen zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses? Welche Datenverarbeitungen sind im Rahmen der Corona-Pandemie zulässig?
Beim Mitarbeiterdatenschutz auf Nummer sicher: Ein Überblick zu aktuellen Fragen
Mit der Stärkung des Datenschutzrechts innerhalb der EU mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat speziell auch der Mitarbeiterdatenschutz an Bedeutung gewonnen. Viele verschiedene Einzelfragen werden rechtlich anhand unterschiedlicher Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen geregelt. Ein zentrales Gesetz für den Mitarbeiterdatenschutz ist zwar angedacht, allerdings bis auf Weiteres nicht zu erwarten. Daher sind vor allem die allgemeinen Regelungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) maßgeblich. Deren zentrale Vorgaben sind Gegenstand dieses Beitrags.
Den komletten Artikel und was Unternehmen bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten beachten müssen, erfahren Sie auf der Website der ISiCO Datenschutz GmbH
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Vanessa Costanzo
PR & Communications Managerin
ISiCO Datenschutz GmbH
Am Hamburger Bahnhof 4
10557 Berlin
Tel.: 030 / 213 002 850
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