13.08.2001 – Wie allseits erhofft und erwartet, wird nun höchstrichterlich in Luxemburg entschieden, inwieweit das Agieren der niederländischen Internet-Apotheke auf dem deutschen Markt rechtmäßig ist.
Wie allseits erhofft und erwartet, wird nun höchstrichterlich in Luxemburg entschieden, inwieweit das Agieren der niederländischen Internet-Apotheke auf dem deutschen Markt rechtmäßig ist.
Mit dem Verweis der Hauptsache-Verhandlung vom Landgericht Frankfurt an den Europäischen Gerichtshof zeigen sich beide Parteien zufrieden: "Wir haben keinen Zweifel, wie der EuGH entscheiden wird", sagt Jens Apermann, Marketingdirektor von kontert indes: "Wir sind zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof das deutsche Versandhandelsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel zum Schutze der Patienten im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes bestätigen wird."
Bis zur endgültigen Klärung der Rechtangelegenheit in rund zwei Jahren greifen indes die seitens des DAV durchgesetzten einstweiligen Verfügungen und blockieren das Internetangebot von Doc Morris für den deutschen Markt. Etwaige Verstöße gegen diese Entscheide möchte der Apothekerverband durch die Verhängung von Ordnungsgeldern geahndet wissen.
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