Markenschutz geht vor Onlinehandel

07.11.2003 – Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Der Kosmetik-Konzern Lancaster darf den Absatz seiner Produkte auf den Fachhandel beschränken. Der Onlinehändler Beautynet hat das Nachsehen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Der Kosmetik-Konzern Lancaster darf den Absatz seiner Produkte auf den Fachhandel beschränken. Der Onlinehändler Beautynet hat das Nachsehen.

Als "ein für die Absatzpolitik speziell im gehobenen Bereich außerordentlich wichtiges Urteil" bewertet der hatte sich als reiner Internethändler etabliert und wollte beliefert werden.

"Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung und weist über das Produktsegment der Luxuskosmetik weit hinaus. Sie bestätigt im übrigen die Auffassung des Markenverbandes, dass eine angemessene Markenführung nur in einem entsprechenden Verkaufsumfeld erfolgen kann und der reine Internetvertrieb per se keinen ausreichenden Beitrag zur Markenpflege leistet", erklärt Horst Prießnitz, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes.

 


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