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Verbotene Kennzeichen: Darauf ist zu achten

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In der Bunderepublik gibt es einige Kennzeichen, die generell verboten sind. Auf den deutschen Straßen sind so einige Buchstaben- und Zahlenkombinationen auf Nummernschildern nicht zu finden. Wer sich sein Wunschkennzeichen in Berlin zu reservieren versucht, sollte die folgenden Regelungen hinsichtlich der verbotenen Kennzeichenkombinationen daher kennen und entsprechend beachten.

Der Grund für verbotene Nummernschilder

Wunschkennzeichen erfreuen sich in Deutschland einer großen Beliebtheit. Schließlich ist ihr Auto den meisten Menschen sehr wichtig, sodass es natürlich auch das perfekte Kennzeichen erhalten soll.

Hinsichtlich der Kombination der Ziffern und Buchstaben auf dem Kennzeichen müssen jedoch bestimmte Besonderheiten beachtet werden, da einige Nummern und Lettern auf den Fahrzeugkennzeichen grundsätzlich nicht erlaubt sind, unabhängig davon, ob es sich um ein Wunschkennzeichen oder ein zugeteiltes Nummernschild handelt.

Der Grund dafür ist, dass auf deutschen Nummernschildern keine Kombinationen erlaubt sind, welche mit verfassungsfeindlichen Symbolen oder Organisationen in Verbindung gebracht werden könnten. Dieser Grundsatz wird durch den Paragraf 8 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, kurz FZV, geregelt.

In dem Gesetz werden jedoch hinsichtlich der exakten Kombinationen keine konkreten Verbote genannt, sondern nur allgemein gültige Regeln definiert. Welche Kombinationen auf Kennzeichen zugelassen werden, entscheiden daher die einzelnen Bundesländer beziehungsweise ihre entsprechenden Zulassungsstellen. Aus diesem Grund sind einige Kennzeichenvarianten in bestimmten Städten und Landkreisen zu finden, in anderen sind diese wiederum verboten.

Welche Kennzeichen sind verboten?

Kombinationen von Ziffern und Buchstaben auf Nummernschildern, die mit einer verfassungsfeindlichen Gesinnung in Zusammenhang gebracht werden können, sind in Deutschland also von einem Verbot betroffen. In der Regel handelt es sich bei diesen um Nazi-Codes, die einen Bezug zur NS-Zeit, Adolf Hitler oder dem Dritten Reich aufweisen.

So sind zum Beispiel Nummernschilder mit AH, HH, SS, NS und 88 verboten, da diese die Abkürzungen beziehungsweise Codes für Adolf Hitler, Heil Hitler, Schutz-Staffel, Nationalsozialismus und HH darstellen. Ausgeschlossen von der Regelung zu der Kombination „HH“ ist die Stadt Hamburg, denn auf ihren Kennzeichen steht die Abkürzung für Hansestadt Hamburg.

Im Übrigen werden die Regelungen hinsichtlich der verbotenen Kennzeichen im deutschen Nachbarland Österreich ähnlich gehandhabt. Auch dort gibt es Kombinationen, die auf die Kennzeichen nicht aufgebracht werden dürfen. Allerdings soll die Regierung von Österreich in Zukunft eine feststehende Liste entwerfen, die kontinuierlich erweitert wird, da ständig neue Abkürzungen auftauchen, die mit einem verfassungsfeindlichen Gedankengut verbunden sind.

Was tun bei ungünstigen Namen oder Geburtsdaten?

Diejenigen, die sich für ihr Fahrzeug ein Wunschkennzeichen aussuchen möchten, sollten grundsätzlich unterschiedliche Alternativen entwerfen. Es kommt schließlich nicht selten vor, dass das gewünschte Kennzeichen bereits vergeben ist und so ohnehin nicht noch einmal vergeben werden kann.

Besonders beliebt auf dem Nummernschild sind die Initialen des Fahrzeughalters. Somit werden damit einige Personen generell Probleme haben, beispielsweise Sabine Schmitt oder Helmut Hein. Die Lösung kann dann darin bestehen, lediglich einen Buchstaben, statt der gesamten Initialen, zu verwenden.

Diejenigen, die ihr Geburtsdatum auf ihrem Nummernschild verewigen möchten, können jedoch ebenfalls Schwierigkeiten haben, wenn diese im Jahr 1988 geboren sind. Im Vorfeld sollte so geprüft werden, ob die Zahlenkombination 88 in dem jeweiligen Bundesland erlaubt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es möglich, auf die Ziffern 1988 auszuweichen.

Dieser Artikel erschien am und wurde am aktualisiert.
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