Wer erinnert sich nicht noch an das als „Lügenbuch“ betitelte persönliche Kontrollbuch eines jeden Lastkraftwagen Fahrers, wo er seine Lenk- und Ruhezeiten notierte. Ab dem 23. März bzw. 23. Dezember 1953 mussten dann aber alle Lastkraftwagen und Busse nach der Straßenverkehrsordnung mit Fahrtenschreibern ausgerüstet werden. Später wurde dann auch europaweit eine gemeinsame Lenk- und Ruhezeitverordnung erlassen. Dazu vermerkten so genannte Tachoscheiben aus einem mechanischen Tachograph alle Aktivitäten (unter anderem Geschwindigkeiten) der Fahrer, der aber auf diesen auch noch handschriftliche Informationen wie Angaben zur Person, Abfahrts- und Zielort sowie -datum, Kraftfahrzeugkennzeichen des Fahrzeugs und der jeweiligen Kilometerstände nachtragen musste. Seit dem Jahr 2006 gehört diese Art der Kontrolle der Vergangenheit an, moderne Technologien haben Einzug gehalten.
Vorgeschrieben durch eine Verordnung der Europäischen Union müssen Lastkraftwagen und Busse einen so genannten digitalen Tachographen für alle neu zugelassenen Fahrzeuge verwenden. Dieser speichert in einem versiegelten Speichermodul 365 Tage und auf einer personengebundenen Fahrerkarte (Chipkarte) mindestens 28 Tage alle notwendigen (und vorher auf Papier vermerkten) Aufzeichnungen. Mit der Einführung sollten Manipulationen verhindert werden, z. B. dadurch, dass der Impulsgeber am Getriebeausgang sein Signal mittels kryptografischer Verfahren verschlüsselt.
Seit Mitte dieses Jahres müssen aber neu zugelassene oder neu ausgerüstete, gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einer neuen Generation digitaler Fahrtenschreiber ausgestattet werden. Zweck der neuen EU-Verordnung 165/2014 ist es, die Straßenverkehrssicherheit weiter zu verbessern, den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen sowie die Manipulation digitaler Fahrtenschreiber zu unterbinden. Diese smarten Fahrtenschreiber verlangen aber neben einer smarten Aufzeichnung gleichzeitig aber nach einer Auslesemöglichkeit seitens des Unternehmers. Ein Fahrerkarte Auslesegerät ist fast zwingend notwendig.
Die Daten des Fahrtenschreibers können mit entsprechender Hardware beispielsweise des Anbieters „FleetGo“ ausgelesen, archiviert und auf mögliche Verstöße (wie Einhaltung der Lenk- und Ruhedaten) geprüft werden. Die Daten werden nach Angaben des Hardware Herstellers kopiert oder heruntergeladen und auf einem Server oder einem Computer gespeichert, der sich am Standort des Arbeitsgebers oder des Kunden befindet, für den eine nachweisliche Verpflichtung zur Nutzung eines Fahrtenschreiber besteht.
Es gibt verschiedene Geräte zum Auslesen der Daten, die interessanteste in Sachen moderner Telematik, ist sicherlich die per Fernzugriff und der Software „Remote Tacho Download“. Diese Fernauslesemethode könnte Fahrtenschreiberdaten rechtzeitig und automatisch auslesen und vermeidet damit ein langwieriges manuelles Auslesen. Dazu kann laut Anbieter auf Abweichungen sofort reagiert werden. Dabei kann sowohl auf eine Wireless LAN Funktion (hier muss aber ein garantiertes sicheres Netzwerk vorhanden sein) zurückgegriffen werden, als auch über eine eingebaute Black Box in Echtzeit mit der Kombination aus GPRS und verschlüsselten Datentransfer in eine Cloud.
Wie auch immer der Fernabruf aussieht, moderne und digitale Technologien haben auch längst ins Cockpit der PS-Boliden Einzug gehalten
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