Kategorie: Spotlight Erstellt am Mittwoch, 21. Januar 2004 01:00
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Spotlight | Januar 2004
Internet am Arbeitsplatz ist (auch) Privatsache
Wer von Berufswegen auf die Nutzung des Internets angewiesen ist, unterliegt schnell der Versuchung, auch die eine oder andere private Angelegenheit auf diesem Wege zu regeln. Ein Umstand, mit dem Arbeitgeber durchaus nicht überall und zu jeder Zeit angemessen umgehen können.
Ein Blick auf aktuelle Nutzerzahlen verdeutlicht rasch: Das Internet hat die Mehrzahl der erwerbstätigen Bevölkerung hierzulande längst erreicht. Mehr als 50% aller Deutschen die älter als 14 Jahre sind, bewegen sich heute regelmäßig im Internet. Und das nicht nur von zuhause, sondern durchaus auch vom Arbeitsplatz aus, so dass entsprechende Konflikte dort wo sich private und berufliche Interessen berühren bzw. überschneiden quasi bereits vorprogrammiert sind. Eine im Auftrag von Hitachi Data Systems erstellte internationale Vergleichsstudie European Storage Index beschäftigt sich mit dem eklatant wachsenden eMail-Aufkommen in den Unternehmen und hat dabei herausgefunden, dass immerhin 13 Prozent dieser Postflut inzwischen privaten Ursprungs ist. Der virtuelle Arbeitsvermittler Jobpilot wiederum hat ermittelt, dass 18 Prozent der Beschäftigten in Deutschland regelmäßig vom Firmenanschluss aus Waren in Online-Shops und über Auktionsplattformen bestellen. Dazu gesellten sich dann weitere 29 Prozent Gelegenheitsshopper. Immerhin hielten sich demgegenüber aber auch 42 Prozent an entsprechende Verbote ihrer Dienstherren und verzichteten auf private Besorgungen währende der Arbeitszeit.
Doch mit Verboten allein ist es für den Arbeitgeber wohlmöglich nicht getan. Denn wie realistisch ist es im Zeitalter der Informations- und Kommunikationsgesellschaft und in Verbindung mit dem Grundrecht auf freie Meinungsbildung ein solch absolutes Dekret auch praktisch durchzusetzen? Und wie weit darf ein Arbeitgeber dann gehen, um die Einhaltung einer entsprechenden Anordnung sicherzustellen und zu kontrollieren? Geht es nach dem Willen der Gesetzgeber, ist der Spielraum hier sehr eng zu ziehen und der angemessene Schutz der Privatsphäre in jedem Falle den Interessen des Unternehmens überzuordnen. Doch weil unterschiedliche Praktiken und widersprüchliche Vorschriften an dieser Stelle erst recht zu Unklarheiten und Interessenkonflikten führen, hat die Europäische Kommission bereits in der zweiten Jahreshälfte 2003 beschlossen, spätestens bis 2005 einen entsprechenden Richtlinienvorschlag für eine EU-weite Rahmenregelung zum Datenschutz am Arbeitsplatz vorzulegen. Die Richtlinie wird dabei auf die Ergebnisse einer Mitte letzten Jahres veröffentlichten Studie der Europäischen Beobachtungsstelle für Arbeitsbeziehungen (eiro) zurückgreifen.
Dass es jedoch auch ohne Verbote und Gesetzesregelungen geht, beweist jetzt ausgerechnet eine Behörde. So hat das Finanzressort für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der Stadt Bremen vor einer guten Woche eine eigene Richtlinie zur Nutzung des Internets erstellt. Diese sieht vor, dass Mitarbeiter ganz offiziell eine Viertelstunde pro Tag privat surfen dürfen, wenn sie sich dafür über eine spezielle Anschlussnummer einwählen. Wichtige Einschränkungen: Das Herunterladen von Musik und Filmen ist im Grundsatz ebenso verboten wie das Betrachten gesperrter Seiten (etwa mit pornografischem Inhalt). Für das private Surfen zahlt jeder Mitarbeiter dann künftig einen Pauschalpreis von 2 Euro pro Monat. Entwickelt wurde die Lösung unter dem Namen P-switch von der Landesgesellschaft datenschutz nord, wobei sie in Bremen gegenwärtig für etwa 9.900 öffentliche Computer potentiell in Frage kommt. Das Finanzressort behält es allerdings den einzelnen Dienststellen vor, die private Internetnutzung zuzulassen.
Um späterem Ärger aus dem Weg zu gehen, werden viele Arbeitsgeber vermutlich nicht mehr umhin kommen, die außerdienstliche Nutzung des Internets auf die eine oder andere Weise zu regeln. Und ein gewisses Entgegenkommen in Richtung der Interessen ihrer Angestellten, steht ihnen dabei nicht nur gut zu Gesicht, sondern könnte sich durchaus lohnen: Denn wie Untersuchungen bereits vor Jahren belegten, steigert sich mit der Vermischung von beruflichen wie privaten Online-Interessen in der Regel auch der dienstliche Output der Mitarbeiter ;-)
Autor: Ralf Koyro
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