Brauchen Internetcafes eine Spielhallenerlaubnis?

13.05.2004 – Wird der Zutritt zu Internetcafes bald nur noch für Erwachsene erlaubt sein? Zumindest, wenn auf den Rechnern auch Spiele installiert sind, ist eine Spielhallenerlaubnis erforderlich.

Wird der Zutritt zu Internetcafes bald nur noch für Erwachsene erlaubt sein? Zumindest, wenn auf den Rechnern auch Spiele installiert sind, ist eine Spielhallenerlaubnis erforderlich.

Der 1. Senat des hatte sich in einem Berufungsverfahren mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Internetcafes einer Spielhallenerlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung bedürfen. Die Kläger haben in ihrem Betrieb eine Reihe untereinander vernetzter Personalcomputer aufgestellt, die ihre Kunden gegen Entgelt für verschiedene Zwecke nutzen können, unter anderem zum Surfen im Internet, aber auch zum Spielen bestimmter auf den PC zusätzlich installierter Computerspiele. Nachdem bei Überprüfungen des Betriebs Jugendliche angetroffen worden waren, die jeweils Computerspiele wie „Counter-Strike“ spielten, untersagte das zuständige Wirtschaftsamt die Fortführung des Betriebs mit der Begründung, es handele sich um eine genehmigungsbedürftige Spielhalle, für die eine entsprechende Erlaubnis nicht erteilt worden sei.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts komme es nicht darauf an, ob die Computer tatsächlich überwiegend zum Surfen im Internet oder zu einem anderen Zweck verwendet würden. Vielmehr führe schon der Umstand, dass die installierten Spiele prinzipiell allen Gästen offen stünden, zu der Annahme eines zumindest spielhallenähnlichen Betriebes. Das den Erlaubnisvorbehalt insbesondere im Interesse des Jugendschutzes rechtfertigende Gefahrenpotential ergebe sich nämlich bereits aus der Möglichkeit einer entsprechenden Nutzung.

 


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