06.06.2002 – Um Verbraucher besser vor betrügerischen Machenschaften mit 0190er-Nummern zu schützen, hat das Bundeskabinett eine Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung beschlossen.
Um Verbraucher besser vor betrügerischen Machenschaften mit 0190er-Nummern zu schützen, hat das Bundeskabinett eine Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung beschlossen.
Nach der neuen Vorschrift müssen alle Diensteanbieter, die so genannte Mehrwertdiensterufnummern (0190er Dialer) an Endnutzer vergeben, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinweisen und bei Zuwiderhandlung die Nummer entziehen. Im Interesse der Verbraucher können die Diensteanbieter jetzt Unternehmen, die sich wiederholt rechtswidrig verhalten, vom weiteren Angebot aussperren.
Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung die Telefondiensteanbieter in der Telefonrechnung die ladungsfähige Anschrift aller Diensteanbieter anzugeben, für die Forderungen geltend gemacht werden. So hat der Telefonkunde die Möglichkeit, sich mit seinen Einwendungen direkt an die entsprechenden Anbieter zu wenden.
Parallel zu dieser Verordnungsänderung soll in das Unterlassungsklagegesetz eine Bestimmung aufgenommen werden, wonach Bürger und Unternehmen, denen unverlangt Waren oder sonstige Dienstleistungen zugesandt werden, einen Auskunftsanspruch gegen den Post-, Telekommunikations-, Tele- oder Mediendiensteanbieter haben. Damit wird verhindert, dass sich rechtswidrig verhaltende Unternehmen hinter einer Postfachadresse, einer Faxnummer oder einer Internetadresse "verstecken ". Der Verbraucher wird damit in die Lage versetzt, seine Unterlassungs- und ggf. Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Die Rechtsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Der Entwurf der neuen Verordnung steht auf der Website des bereit.
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