Weg frei für die elektronische Signatur

29.08.2002 – Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetzverfahren nun auch formell abgeschlossen und dem breiten Einsatz der digitalen Unterschrift steht nichts mehr im Wege.

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetzverfahren nun auch formell abgeschlossen und dem breiten Einsatz der digitalen Unterschrift steht nichts mehr im Wege.

Damit ist die elektronische der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt worden: Für Bürgerinnen und Bürger macht es im Verhältnis zu den Behörden keinen Unterschied mehr, ob sie eine Unterschrift mit dem Kugelschreiber oder elektronisch am Computer leisten.

"Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für den Online-Zugang der Bürger zu den Dienstleistungen des Bundes. Es ist daher ein wichtiges Element der eGovernment-Initiative der Bundesregierung. Mit haben wir uns verpflichtet, in den nächsten vier Jahren mehr als 350 Dienstleistungen der Bundesverwaltung im Internet bereit zu stellen. Damit setzen wir unseren Weg für ein effizientes und bürgerfreundliches eGovernment fort. So können beispielsweise Steuererklärungen nun vollständig elektronisch abgegeben werden. Das hat für die Bürgerinnen und Bürger den Vorteil, dass die Anträge schneller bearbeitet werden können. Auch für die Verwaltung wirkt sich das günstig aus: Die Daten liegen nun gleich elektronisch vor und müssen nicht erst auf den Computer übertragen werden. Das Gesetz schafft den notwendigen verlässlichen rechtlichen Rahmen für rechtsverbindliches elektronisches Handeln", sagte BundesinnenministerSchily.

Die Zeit bis zum Inkrafttreten der wesentlichen Regelungen des Gesetzes am 1. Februar 2003 wird die Verwaltung zur weiteren Vorbereitung des elektronischen Verkehrs nutzen. Die Länder hatten im Bundesrat gebeten, ihnen diesen Zeitraum für die Anpassung auch ihres Landesrechts einzuräumen.

 


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