Endlich: Baldiges Ende der Print@Home Ticket-Abzocke

Mit allen Tricks und aller Rafinesse versuchen Online-Händler ihren Gewinn zu maximieren. Dem größten Ärgernis einer Gebühr von 2,50 Euro für ein Ticket, das der Kunde sich zu Hause ausdruckt wurde nun zum zweiten Mal gerichtlich einen Riegel vorgeschoben. Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen sieht diese „Servicegebühr“ die unter anderem der Platzhirsch „Eventim“ erhebt als nicht zulässig an.

Eigentlich auch echt eine fragwürdige Methode, um Ticketkäufer für eine Leistung zur Kasse zu bitten, die gar nicht existiert: der Kunde druckt das Ticket mit Barcode oder ähnlicher Identifizierung auf seinem heimischen Drucker, seinem eigenen Papier und seiner eigenen Tinte und soll dafür eine Gebühr bezahlen. Worin besteht die Leistung des Ticketanbieters? In der technischen Zuverfügungstellung?

Webentwickler bauen so eine Entwicklung in nicht einmal einen Tag. Hat sich also gelohnt für Eventim und co – bisher. Die Verbraucherzentrale NRW hat nicht nur den Platzhirschen im Visier, sondern auch sechs weitere Ticket-Plattformen abgemahnt: ADticket, Ticketmaster, ReserviX, easyticket, BonnTicket und D-Ticket. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, können die Kunden ihr Geld zurückfordern. Es ist aber davon auszugehen das Eventim bis vor den Bundesgerichtshof zieht, da das Oberlandesgericht eine Revision zugelassen hat.
eventim scheint aber schon länger reagiert zu haben, denn das Print@Home Angebot ist nicht mehr so offensichtlich als Versandmethode auswählbar. Ganz versteckt kann der Kunde dieses nun wählen. Dafür kassiert der Tickethändler bei den „normalen“ Versandkosten. Satte 4,90 Euro lässt sich Eventim den Versand kosten. Gestempelt auf dem Umschlag sind dann aber nur 0,65 Euro. Argumentation: Zu den Versandkosten zählen auch Umschlag und das eintüten. Dies ist richtig, wird aber kaum 4,25 Euro kosten. Aber da ist kein rankommen. Aber Eventim langte gerne auch mal hier mehr zu. Eventim wollte sich die Tickets der AC/DC-Welttournee 2015 von den Fans vergolden lassen, die nur eine Premiumversandart für 29,90 Euro wählen konnten.

Laut Verbraucherzentrale NRW „hatte sich der Branchenführer satte 29,90 Euro Versandkosten genehmigt: für eine einfache innerdeutsche Postzustellung inklusive Bearbeitungsgebühr“. Antwort des Gerichts: „Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für den Versand dürfe der Anbieter jedoch nicht verlangen, heißt es im Urteil.“

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