E-Government: 61 Prozent der Unternehmen schätzen es

61% der Unternehmen in Deutschland halten E-Government für einen wichtigen Faktor, der ihre Wahrnehmung von behördlichen Dienstleistungen beeinflusst. Dies teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) heute im Rahmen einer Pressekonferenz mit, auf der die Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen zu ihrer Wahrnehmung von bürokratischen Belastungen in ausgewählten Situationen vorgestellt wurden. Dagegen ist E-Government nur für 30 % der Bürgerinnen und Bürger bedeutsam. Die Möglichkeit, Verwaltungsangelegenheiten im Internet zu erledigen, bildet einen Schwerpunkt der Bundesregierung beim Bürokratieabbau.


„Die Wirtschaft stellt der öffentlichen Verwaltung in Deutschland zwar insgesamt ein ordentliches Zeugnis aus, die Unternehmen bewerten die behördlichen Dienstleistungen aber etwas kritischer als die Bürgerinnen und Bürger“, sagte Dieter Sarreither, Präsident des Statistischen Bundesamtes, bei der Vorstellung der Ergebnisse. Auf einer Skala von – 2 (sehr unzufrieden) bis + 2 (sehr zufrieden) liegt der Gesamtindikator für die Einschätzung der Unternehmen bei 0,94 und damit leicht unter dem Wert der Bürgerbewertung von 1,06.

Die Wahrnehmung der Behördentätigkeit fällt für verschiedene Branchen und Betriebsgrößen sehr ähnlich aus. Unterschiede gibt es dagegen bei den 10 ausgewählten Unternehmenssituationen (von der Gründung bis zur Geschäftsaufgabe). Besonders positiv werden Verwaltungsleistungen im Zusammenhang mit Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (1,21) sowie im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (1,14) gesehen. Die Behördenerfahrungen beim Bau einer Betriebsstätte (0,50) und bei der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren (0,82) schneiden im Gegensatz dazu unterdurchschnittlich ab.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung spürbar zu verbessern und die Bürokratie zu vereinfachen. Die Ergebnisse der Befragung zeigen zukünftige Handlungsfelder in der Beziehung zur Wirtschaft. Herausforderungen für die Verwaltung bestehen beispielsweise in der Bereitstellung von Informationen über den weiteren Verfahrensablauf. In einigen Situationen, so zum Beispiel bei der Gründung eines Unternehmens oder bei der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren, besteht insbesondere auch Handlungsbedarf bei der Verständlichkeit des Rechts.

Der Abschlussbericht wurde heute dem Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung Staatsminister Professor Dr. Helge Braun, MdB, übergeben. In einer ersten Einschätzung sagte er: „Deutschland hat ein ausgesprochen gut funktionierendes, aber auch sehr ausdifferenziertes und mitunter kompliziertes Rechtssystem mit hohen Standards und transparenten, aber bisweilen auch langen Entscheidungswegen. Es freut mich sehr, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland die Zusammenarbeit mit der Verwaltung und das dahinter stehende Recht insgesamt als positiv wahrnehmen.“

Zwar werden die Unbestechlichkeit und die Neutralität der Behörden als besonders wichtig wahrgenommen und positiv bewertet. Die Befragungsergebnisse zeigen uns aber auch, dass wir als Bundesregierung noch vor Herausforderungen stehen: Besonders gilt dies für die Verständlichkeit der Informationen und das zugrunde liegende Recht. Dies wird sich die Bundesregierung als eines ihrer Kernanliegen vornehmen!

Zwar sind hohe Standards und ein großes Maß an Rechtssicherheit Qualitätsmerkmale für den Standort Deutschland. Sie werden aber offenbar bisweilen auch als lästige Bürokratie empfunden.

Jetzt ist der Bund am Zug! Wir müssen uns fragen, was wir tun können, um Informationsangebote über Rechtsvorschriften und Verfahren, aber auch die rechtlichen Grundlagen selbst zu verbessern und verständlicher zu machen. An der optimalen Verbindung von Einfachheit, Schnelligkeit, Rechtssicherheit und hoher materieller Rechtsqualität müssen wir noch arbeiten.“

Die Ergebnisse sowohl zur Bürgerbewertung als auch zur Wahrnehmung durch Unternehmen stehen im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Ergänzende Informationen zur Regierungsinitiative „amtlich einfach – Staat der kurzen Wege“ finden sich auf www.amtlich-einfach.de.

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