Fehlerhafte Verträge: Widerrufsrecht gilt weiterhin

Eine lohnenswerte Option zur unrentablen Kündigung ist der Widerruf eines Kapitallebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrages. Wer sich für einen Dienstleister bei der Abwicklung entscheidet, sollte vor allem auf professionelle und möglichst automatisierte Prozesse achten. 

Altersarmut ist in Deutschland kein Gerücht mehr, sondern eine bittere Realität, die jeden treffen kann – auch Unternehmer, Selbstständige und leitende Angestellte. Und zwar auch dann, wenn diese Personen eigentlich privat durch Kapitallebensversicherungen und/oder Rentenversicherungen vorgesorgt haben. Der Hintergrund: Viele dieser Verträge sind für die Versicherungsnehmer eher ungünstig. Oftmals stehen Rendite, Risiko-Management und Kosten in einem Missverhältnis, sodass trotz einer Einzahlung über mehrere Jahrzehnte die Ruhestandsfinanzierung alles andere als gesichert ist

Nun könnte man meinen, dass die schnelle Kündigung eines solchen Vertrages die beste Lösung sein sollte – unter dem Motto: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Eine einfache Kündigung ergibt aber zumeist keinen Sinn – zu hoch sind in der Regel die Abschläge, mit denen die Versicherungsnehmer zu rechnen haben. Das liegt daran, dass die Gesellschaft alle Kosten für Provisionen und Verwaltung abzieht und die Verträge in der Regel nicht genügend Gewinne erwirtschaften, um diese Verluste bei einer Kündigung nach einigen Jahren auszugleichen.

Eine Option ist der Widerruf eines Kapitallebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrages. Der Europäische Gerichtshof EuGH hat entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Lebensversicherungsverträgen gegen die europäischen Richtlinien verstoßen und somit ein unendliches Widerrufsrecht gilt. Mehrere hundert Urteile des Bundesgerichtshofs haben die Entscheidung des EuGHs bereits konkretisiert. Dadurch herrscht hohe Rechtsklarheit im Rahmen des Widerspruchsrechts von Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen dem 21. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden beziehungsweise ihren Versicherungsbeginn haben. Laut der Allianz-Versicherung sind bis zu 100 Millionen Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge am Markt, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, fehlerhaft.

Der Hintergrund: Durch diese vertraglichen Formfehler kann in vielen Fällen das Widerspruchsrecht des Kunden, das bei einer einwandfreien Vertragsgestaltung nach 14 Tagen endet, zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Das hat bei diesen Altverträgen zur Folge, dass sie auch heute widerrufen werden können, da das Widerrufsrecht niemals endet.Dies gilt sogar für bereits gekündigte, beitragsfreigestellte und ausgelaufene Verträge. Ein erfolgreicher Widerruf führt zu dem Ergebnis, dass die Versicherten nicht nur sämtliche eingezahlten Beträge zurückerhalten, sondern auch eine Nutzungsentschädigung. Dieses Geld können sie dann beispielsweise neu anlegen.

Die Praxis zeigt, dass es entscheidend ist, beim Widerruf auf einen erfahrenen Partner zu setzen. Professionelle Berater, die ihre Services Finanzdienstleistern (Vermögensverwaltern, Versicherungsmaklern, Privatbanken, Family Offices, Honorarberatern) und Co. zur Verfügung stellen, arbeiten dafür mit automatisierten Prozessen und leistungsstarker Software im Netzwerk mit spezialisierten Rechtsanwälten. Dadurch können alle Vertragsbearbeitungen konstant auf einem qualitativ hohen Niveau mit einer hohen Transparenz für Finanzdienstleister und Kunde durchgeführt werden. Eine weitere sehr wichtige Basis ist eine realistische Forderungsberechnung, mit der sich prognostizieren lässt, welche Rückzahlungen und Nutzungsentschädigungen dem Kunden zustehen. Denn dafür liegt die Beweislast beim Kunden. Insbesondere die Berechnung der Nutzungsentschädigungen sind jedoch extrem komplex und sollten deshalb nur von professionellen Anbietern durchgeführt werden. 

Durch diese Prüfungen wird ebenso gewährleistet, dass nur sinnvolle Widerrufe auch durchgesetzt werden – denn nicht jeder rechtlich mögliche Widerruf ist auch sinnvoll. Entscheidend bei der Bewertung ist immer die Frage, ob für den Verbraucher unter Berücksichtigung aller Vertragsbedingungen ein nachhaltiger, tatsächlicher Mehrwert generiert werden kann.

Dennis Potreck ist Geschäftsführer von MOTION8, Spezialdienstleister für den Widerruf unrentabler Lebens- und Rentenversicherungen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen. Dafür setzt das Unternehmen auf einen automatisierten Geschäftsprozess und in enger Verzahnung mit einem Legaltech-Unternehmen, auf eine innovative Softwarelösung, die alle Arbeiten und Abläufe sowie die Zusammenarbeit mit extern mandatierten, spezialisierten Rechtsanwälten vereint.

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