Geschäftsführerhaftung: D&O-Versicherung kann Schaden abwenden

Als Unternehmer setzt man sich selbst und das eigene Vermögen regelmäßig Risiken aus. Diese können teuer werden. Um Schädigungen abzuwenden, kann eine Manager-Haftpflichtversicherung Sinn ergeben.

Im deutschen Mittelstand ist eine Konstellation ganz üblich: Der Eigentümer ist gleichzeitig auch der Geschäftsführer des Unternehmens, in den allermeisten Fällen ist dieses als GmbH, also als Gesellschaft mit begrenzter Haftung organisiert. Damit ziehen sich viele Unternehmer auf den Standpunkt zurück, dass eine persönliche Haftung aufgrund dieser Konstellation so gut wie ausgeschlossen ist. 

Dies entspricht aber nicht der Wahrheit. Es können zahlreiche Fälle auftreten, in denen sich auch Geschäftsführer-Gesellschafter Haftungsrisiken ausgesetzt sehen und dementsprechend finanzielle Sanktionen durch Dritte drohen können. Und diese finanziellen Zugriffe beziehen sich dann regelmäßig aufs Privatvermögen. 

Die Risiken, denen Geschäftsführer ausgesetzt sind, sind breit gefächert. Das kann zum Beispiel die unabsichtliche Insolvenzverschleppung sein, da der Chef davon ausgegangen ist, dass größere Rechnungen noch rechtzeitig gezahlt werden, bevor die Zahlungsunfähigkeit eintritt; das kann auch die Verletzung der Aufsichtspflicht sein, wenn Mitarbeiter beispielsweise wettbewerbs- oder kartellrechtliche Vorgaben verletzen; das kann aber auch die Haftung für die Mitwirkung beim Erwerb eigener Anteile durch die Gesellschaft. In solchen und mehr Fällen haften die Geschäftsführer gegenüber der GmbH: Sie haben laut GmbH-Gesetz „in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden“ und „Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden“.

Vor diesen Gefahren gilt es sich natürlich bestmöglich zu schützen. Durch eine D&O-Versicherung, die sogenannte Manager-Haftpflichtversicherung, stellen sich Führungskräfte auf die sichere Seite und sichern sich und ihr Vermögen – und damit auch die Zukunft der Familie – vor Schadensersatzforderungen Dritter. D&O steht für Directors & Officers und versichert gegen Vermögensschäden, die wegen Managementfehlern geltend gemacht werden könnten. Mit einer solchen D&O-Versicherung sichern sich Manager und Eigentümer zudem die Freiheit, unternehmerische Entscheidungen nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung mutig zu treffen.

Entscheidend ist aber der Hinweis, dass die D&O-Versicherung natürlich Grenzen hat. Die D&O-Versicherung ist eine typische Haftpflichtversicherung, aber keine Vollkaskoversicherung. Das zentrale Leistungsversprechen der D&O-Police ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Organhaftung. Grundsätzlich nicht abgesichert ist ein schuldhaftes pflichtwidriges Fehlverhalten des Managers. Der Versicherungsschutz umfasst zwei Ansprüche: den Anspruch auf Erstattung der Abwehrkosten für den Fall der unbegründeten Inanspruchnahme sowie den Anspruch auf die Freistellung von begründeten Schadensersatzforderungen. 

Wichtig ist ebenso, ein ordentliches Versicherungskonzept auf die Beine zu stellen. Die D&O-Versicherung muss in allen Facetten zum Organ und den Risiken im unternehmerischen Alltag passen – ein Vertrag nach Schema F hilft in der Regel nichts. Ein erfahrener Berater wird alle wichtigen Parameter aufnehmen und eine Police aufsetzen, die langfristig tragfähig ist.

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