Als ältester Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge bietet die pauschaldotierte Unternehmenskasse Vorteile für die eigene Liquidität und die Besteuerung.
Direktversicherung, Pensionskasse und die Direktzusage: Das sind die bekannten Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und werden von zahlreichen Firmen eingesetzt, um den Mitarbeitern einen Zuschuss zur späteren gesetzlichen Rente zu zahlen und die Führungskräfte durch Boni für den Ruhestand zu incentivieren. Das Problem: In der Regel werden diese bAV-Verträge mit einem Finanzprodukt wie einem Fonds oder einer Versicherungspolice unterlegt, um damit die notwendigen Erträge zu erzielen. Dass dies aber nicht immer funktioniert, zeigt die Praxis: Schlechte Rendite, hohe Gebühren und Haftungsrisiken ergeben zusammen eine explosive Mischung.
Als eine Alternative gerade auch für jüngere Unternehmen im Mittelstand hat sich die pauschaldotierte Unternehmenskasse herausgestellt. Diese ist der älteste der fünf durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland und geht weit ins 19. Jahrhundert zurück – und wird heute noch so gut wie unverändert eingesetzt. Auch Unterstützungskasse genannt, ist die Unternehmenskasse (UK) eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die die Durchführung einer Versorgungszusage für einen Arbeitgeber organisiert und betriebliche Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, für sonstige Personen, die mit dem Unternehmen vertraglich verbunden sind und gegebenenfalls deren Hinterbliebenen in dessen Auftrag durchführt. Die Unterstützungskasse stellt stets ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt dar und kann in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder sogar einer Stiftung organisiert sein.
So weit, so technisch – aber die pauschaldotierte Unternehmenskasse eröffnet Firmen erstaunliche Möglichkeit, sich finanziell weiterzuentwickeln und den Mitarbeitern wirklich eine rentierliche und substanzstarke betriebliche Altersvorsorge zu bieten. Die Unternehmenskasse generiert neben einer hohen Altersversorgung für die Begünstigten – vom Geschäftsführer bis zum freien Handelsvertreter – erhebliche steuerfreie zusätzliche Erträge für das Unternehmen und kann auch als unternehmenseigene Finanzierung genutzt werden, die einen Betrieb von den typischen Finanzierungswegen unabhängig macht.
Will heißen: Die Beträge, die ein Unternehmen in die eigene UK einzahlt, können als Aufwand steuerlich geltend gemacht. Die Erträge wiederum werden in der steuerbefreiten UK erwirtschaftet und können vom Unternehmen operativ genutzt werden. Die Altersvorsorge der Mitarbeiter ist jederzeit gesichert, da das Geld in der UK entweder extern verwaltet wird oder, völlig legal, zurück ins Unternehmen fließt, um darüber die Gewinne zu mehren. So können Unternehmer die pauschaldotierte Unternehmenskasse zum Beispiel dafür einsetzen, Investitionen zu tätigen oder neue Mitarbeiter einzustellen – das daraus resultierende Wachstum sichert die Beträge in der Unternehmenskasse dauerhaft ab.
Steuerrechtlich ist die pauschal dotierte Unternehmenskasse durch § 4d Einkommensteuergesetz abgesichert. Das schafft zusätzliche Sicherheit in der Planung.