Streit zwischen Geschäftspartnern: Wie lassen sich Schäden verhindern?

Mediation ist eine gute Möglichkeit, wirtschaftliche Streitigkeiten nicht eskalieren zu lassen. Die Wirtschaftsmediation dient dazu, einen Konsens ohne Verlierer zu finden und den Blick in die Zukunft zu richten. Dabei braucht jeder Mediationsprozess einen Mediator. Dieser unterstützt die Konfliktparteien als neutrale unparteiische Person, die den Prozess organisiert und strukturiert.

Umstrukturierungen oder Vertragsdetails, Betriebsübergaben oder Nachfolgeregelungen, Haftungsfragen oder finanzielle Absprachen: In vielen Situationen kann es auf der Ebene des Unternehmens zu zum Teil schwerwiegenden Schwierigkeiten zwischen geschäftlich Beteiligten kommen. Die Folge ist dann oft eine juristische Auseinandersetzung, die nicht selten vor Gericht endet – also noch mehr Ärger, noch mehr Aufwand und noch mehr Kosten verursacht. Und dass das Tischtuch zwischen den streitenden Parteien dann zerschnitten ist, versteht sich ohnehin beinahe von selbst.

Dazu müssen Unternehmer und verantwortliche Organe es aber nicht kommen lassen. Mediation ist eine gute Möglichkeit, wirtschaftliche Streitigkeiten nicht eskalieren zu lassen. Die Wirtschaftsmediation dient dazu, einen Konsens und Lösungen ohne Verlierer zu finden und den Blick in die Zukunft zu richten. „Mediation ist eine wertvolle Möglichkeit der Konfliktbeilegung unter Berücksichtigung der Interessen aller Parteien. Die strukturierte Vorgehensweise in der Mediation stellt das Grundgerüst eines jeden Konfliktlösungsprozesses dar“, heißt es beim DGMW – Deutsche Gesellschaft für Mediation in der Wirtschaft e.V. In der Wirtschaftsmediation wird wie bei anderen Formen der Mediation meist einem Fünf-Phasen-Modell gefolgt: Auftragsklärung, Themensammlung, Positionen und Interessen, Sammeln und Bewerten von Lösungsoptionen sowie Abschlussvereinbarung. 

Auf diese Weise können schwerwiegende rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen verhindert werden. Die Konfliktpartner erarbeiten laut der Fachgesellschaft gemeinsam eine für alle Beteiligten vorteilhafte, individuelle Lösung. Dabei lernen sie aus der Vergangenheit und gestalten die Zukunft, damit es nach der Auflösung des derzeitigen Konflikts nicht allzu schnell wieder zu erheblichen Problemen kommen kann. Zudem vermeidet die Wirtschaftsmediation, dass sich Streitigkeiten eben doch gerne hochschaukeln und häufig keine der streitenden Parteien gewillt ist, beizudrehen und eine Lösung finden. 

Dabei braucht jeder Mediationsprozess einen Mediator. Dieser unterstützt die Konfliktparteien als neutrale unparteiische Person, die den Prozess organisiert und strukturiert. Wichtig dabei: Eigene Entscheidungsbefugnis besitzen Mediatoren nicht: Als allparteilicher Dritter hilft er Konfliktparteien, gemeinsame Vereinbarungen zu erarbeiten. Vereinbarungen, mit denen zu guter Letzt beide Seiten gut leben können. Mediation löst die Verspannungen und sorgt für gerechte Kompromisse, nicht für faule, die beide Parteien als unbefriedigend empfinden. Die Standardqualifikation für Mediatoren ist in § 5 des Mediationsgesetzes unter der Überschrift „Aus- und Fortbildung des Mediators; zertifizierter Mediator“ geregelt. Die Bezeichnung Wirtschaftsmediator ist genauso wie die Bezeichnung Mediator in Deutschland nicht geschützt. Seit dem 1. Juli 2017 gibt es die Möglichkeit, sich als Mediator gemäß der Rechtsverordnung zum MedG zur zertifizieren.

Wichtig ist auch, dass die in der Mediation erarbeiteten Ergebnisse nachher auch Eingang in die Praxis fänden. Das schönste Ergebnis hilft nichts, wenn es in der Praxis nicht durch die Beteiligten und ihre Berater umgesetzt werden kann. Falls dabei Änderungen notwendig werden, werden diese noch in die Vereinbarung als dem Ergebnis der Mediation eingearbeitet. Der große Vorteil: Jede Partei bekommt in der Wirtschaftsmediation genügend Raum für ihre ganz persönliche Sichtweise. Der Mediator, der keinerlei Entscheidungsbefugnis besitzt, sorgt dafür, dass während der ganzen Zeit die gemeinsam vereinbarten Spielregeln von Freiwilligkeit und Vertraulichkeit eingehalten und die Privatsphären vollkommen geschützt werden. Die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse können dann am Anschluss in einer gegenseitigen rechtsverbindlichen Vereinbarung festhalten. Kurz gesagt schafft die Wirtschaftsmediation die notwendigen Voraussetzungen für ein effektives Miteinander.

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