Unternehmer mit alten Versicherungsverträgen zahlen häufig zu viel, sind unterversichert oder beides. An einer kontinuierlichen und konsequenten Aktualisierung der Policen in der Gewerbeversicherung führt kein Weg vorbei.
Versicherungen sind für viele Unternehmer ein lästiges Thema, vor allem in der Gründungs- und Wachstumsphase. Sie wollen sich dann mit dem Betrieb und den Möglichkeiten des Marktes befassen, aber bitte nicht mit langweiligen Kleinigkeiten wie Versicherungspolicen! Also werden die notwendigen Versicherungen abgeschlossen, die Unterlagen im Aktenschrank versteckt und sich nicht mehr darum gekümmert. Die Folge: Eine Aktualisierung der Verträge findet nicht statt.
Das hat aber zwei Gefahren. Die erste: Unternehmen richten sich durch veränderte Marktsituationen immer wieder neu aus, expandieren, bauen an oder investieren. Nicht selten stellt sich dann in einem Schadenfall heraus, dass dieses Wachstum in den Versicherungsverträgen nicht berücksichtigt ist – somit besteht das existenzbedrohende Risiko einer Unterversicherung. Im Schadenfall muss dann der Unternehmer selbst für die Lücke zwischen Versicherungssumme und den tatsächlichen Kosten aufkommen. Daher sollten Unternehmer mit ihrem Versicherungsberater stets eine Überprüfung der Verträge besprechen.
Die andere Gefahr: Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass gerade die Gewerbesachversicherer in neuen Tarifen die Leistungen erhöht und die Preise gesenkt haben. Es wird auf die Neuerungen zu wenig hingewiesen, denn die Verträge „laufen“ ja von Jahr zu Jahr. Wer hier nicht regelmäßig die Versicherungssituation überprüft läuft Gefahr im Schadensfall weniger Leistung für einen überhöhten Beitrag zu erhalten.
Ein Beispiel: Bei Gebäude-, Inhalts- oder Betriebshaftpflichtversicherungen sind in der neuen Tarifgeneration häufig höhere Versicherungssummen enthalten, der Einsatz von Drohnen ist oft mitversichert, die grobe Fahrlässigkeit findet eine bessere Berücksichtigung, einzelne Versicherungsobergrenzen sind höher und vieles mehr. Neue Tarife enthalten daher bei vielen Versicherern auch eine sogenannte „Update-Garantie“. Das bedeutet, dass hier dauerhaft eine Leistungsverbesserung automatisch vom Versicherungsunternehmen durchgeführt wird, wenn es zum Vorteil des Kunden ist. Aber welcher Unternehmer weiß schon, ob ihre Tarife diese Klausel enthalten?
Auch bei Rechtsschutzversicherungen muss man ganz genau hinschauen. Hier kann eine Vertragsaktualisierung auch gefährlich sein und gewisse Leistungsbereiche sind nicht mehr mitversichert. Aber auch diese Situation kann man lösen durch einen Experten. Professionelle Vertriebsgesellschaften verfügen zum Beispiel über Möglichkeiten, neue Verträge mit Besserstellungsgarantie auszugestalten. Das bedeutet, dass bestehende Leistungen, die im neuen Tarif nicht versichert wären, mit entsprechendem Nachweis dennoch in den neuen Tarif übernommen werden können.
Eine ganz andere Lösung, um ständig mit den Versicherungen auf dem neuesten Stand zu sein, können auch sogenannte Compact- oder All inclusive Policen bieten. Diese aktualisieren sich selbständig und verfügen über einfache Regelungen zum Verzicht auf Unterversicherung. Dies passiert entweder durch eine Umsatztarifierung oder durch sehr hochgesteckte Entschädigungsgrenzen.