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Wenn Flüge ausfallen: Diese Rechte haben Fluggäste

  • M. Distel
Aktualisiert:
Wenn Flüge ausfallen: Diese Rechte haben Fluggäste

Endlich soll es in den Urlaub gehen. Die Koffer sind gepackt, man ist pünktlich am Flughafen, will einchecken – und der Flug ist verspätet. Aus einer Stunde werden zwei und aus zwei werden drei Stunden. Das ist mehr als ärgerlich – aber wenigstens haben Fluggäste von Flügen, die in der EU starten, das Recht sich eine ordentliche Entschädigung von den Fluggesellschaften zurückzuholen. Wenn der Flug kurzfristig annulliert wird, dann gibt es den Ticketpreis zurück.

Das gilt natürlich nur dann, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung bzw. den Flugausfall selbst verschuldet. Bei extremen Unwettern beispielsweise muss die Airline nicht zahlen. Doch ob die Ursache außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft lag, muss diese im Zweifel selbst nachweisen können. Im Jahr 2018 waren fast 50 Prozent aller Flugausfälle und –verspätungen auf Verfehlungen der Airline zurückzuführen.

Insgesamt stehen die Chancen also gut, sich die Entschädigung zu sichern, auch wenn Fluggesellschaften erfahrungsgemäß nur ungern die Entschädigung zahlen. Wer nicht selbst den Rechtsweg einschlagen will, um an sein Recht zu kommen, kann sich an ein Fluggastportal wie Airhelp weden. Die Testberichte zu Airhelp zeigen: wenn ein solcher Dienstleister hinzugezogen wird, steigt die Zahlungsmoral der Airlines.

Was für Rechte haben Fluggäste bei Verspätungen und Ausfällen?

Grundsätzlich müssen Fluggesellschaften immer eine Entschädigung zahlen, wenn ein Flug, der von einem Flughafen innerhalb der EU startet, mindestens drei Stunden verspätet ist oder nicht mindestens zwei Wochen im Voraus annulliert wurde. Bei Fluggesellschaften mit einem Firmensitz innerhalb der EU gilt diese Regel auch bei Flügen, die innerhalb der EU landen sollten.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Distanz des Fluges. Bei Kurzstrecken bis 1500 Kilometern muss die Fluggesellschaft 250 Euro zahlen, bei Flügen bis zu 3500 Kilometern 400 Euro und bei Langstrecken über 3500 Kilometern ganze 600 Euro – und zwar pro Person.

Allerdings müssen die Fluggesellschaften ihre Gäste während der Wartezeit betreuen. Nach zwei Stunden müssen sie Sachleistungen anbieten. Snacks und Getränke müssen sie zur Verpflegung der Wartenden bereitstellen. Wenn sich die Wartezeit verlängert und der Flug beispielsweise erst am nächsten Tag stattfinden kann, müssen die Fluggäste in einem Hotel untergebracht werden und die Airline die Kosten für dieses und den Transport ins Hotel bezahlen. Außerdem muss sie Telefongespräche ermöglichen.

Wie helfen Fluggastportale wie Airhelp?

Wenn ein Flug so stark verspätet ist oder annulliert wurde, dann haben die Fluggäste ein Recht auf eine Entschädigung. Da Fluggesellschaften diese in vielen Fällen nur ungern zahlen, helfen spezialisierte Dienstleister wie Airhelp, Passagieren zu ihrem Recht zu verhelfen.

Damit Betroffene nicht selbst den Rechtsweg einlegen müssen, übernehmen Fluggastportale die Arbeit und arbeiten auf der Basis einer Erfolgsprovision. Das heißt: der Kunde zahlt nur, wenn die Entschädigungsforderung auch tatsächlich gezahlt worden ist. In diesem Fall behalten Airhelp & co eine Provision zwischen 35 und 50 Prozent als Lohn. Angesichts des großen Aufwands selbst die Entschädigung zu erhalten und der Höhe der Entschädigung, lohnt es sich die Hilfe eines Fluggastportals in Anspruch zu nehmen.

Es gibt verschiedene Anbieter dieser Dienstleistung wie Airhelp, Flightright oder MyFlightRight. Es lohnt sich die unterschiedlichen Anbieter zu vergleichen und für sich persönlich das beste Angebot zu nutzen.


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