Neues Widerrufsrecht bei Downloads: Whitepaper

Online-Händler aufgepasst: Am 13. Juni 2014 tritt ein neues Widerrufsrecht in Kraft und dabei werden erstmals auch (endlich) verbindliche Regelungen für das Widerrufsrecht von digitalen Inhalten festgesetzt. Die Unsicherheiten bei E-Commerce Anbietern z.B. aus den Bereichen Bildagenturen, Software, Musik oder Spiele haben damit ein Ende. Damit die Händler möglichen Fallen aus dem Weg gehen, stellt die Trusted Shops GmbH ein kostenloses Whitepaper zur Verfügung.

Bisher ist es umstritten, ob Downloads vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden können, nur weil sie nicht zurück gesendet werden können. Mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum 13. Juni 2014 werden nun erstmals eigene Regelungen für “Verträge über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden”, in das Gesetz aufgenommen.

Demnach sind digitale Inhalte (nach § 312f Abs. 3 BGB Art. 2 Nr. 11 VRRL)“Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden.” Also nicht jene, die auf einem „körperlichen“ Datenträger geliefert werden (CD, DVD, Blueray). Für alle diese digitalen Inhalte gilt ab dem 13. Juni, dass grundsätzlich ein Widerrufsrecht besteht. Dieses kann aber vor Ablauf der 14-tägigen Frist zum Erlöschen gebracht werden.

Aber und das ist der entscheidende Knackpunkt auch wenn komplex wiedergegeben: Nach § 356 Abs. 5 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf körperlichen Datenträgern befindlichen digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.

Das bedeutet also, dass der Unternehmer – will er das Widerrufsrecht zum Erlöschen bringen – vom Verbraucher im Online-Shop die ausdrückliche Zustimmung zum Beginn einholen muss. Dies kann durch eine zusätzlich eingebaute Checkbox geschehen.

In dem Whitepaper von Trusted Shops wurde eine entsprechende Vorlage erstellt:
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 Foto: Bezahlmaske bei der Bildagentur frontalvision.com

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