Verschärfte steuerliche Regeln erfordern systematische Maßnahmen

Unternehmen weisen durch ein Internes Kontrollsystem in Form eines Tax Compliance Management-Systems nach, dass sie sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen haben, um alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Wichtig: Auch bei jungen Unternehmen lässt der Gesetzgeber keine Fehler bei (unbeabsichtigten) Verstößen durchgehen.

Start-up-Unternehmer leben von einer guten Idee, einem oder mehreren Finanzierungspartnern – und ihrer besonderen Gründermentalität. Diese steht für Flexibilität, Kreativität und neues Denken, das die altbekannte Fünf auch einmal (oder öfter) gerade sein lässt.

Das mag natürlich dabei helfen, um unternehmerische Entscheidungen voranzutreiben und das Geschäft zu entwickeln. Aber zugleich dürfen diese hochmotivierten Start-up-Unternehmer auch nicht vergessen, dass der Gesetzgeber ihnen strenge Regel für den Umgang mit ihrer unternehmerischen Verantwortung vorgibt. Und damit sind nicht nur die typischen handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften gemeint. Sondern vor allem auch der Umgang mit den vielfältigen steuerlichen Verpflichtungen, die regelmäßig verschärft werden.

„Dass dies bei weitem über die bekannten steuerlichen Straftatbestände wie vorsätzliche Abgabenverkürzung oder Steuerhinterziehung hinausgeht, zeigt die Praxis immer wieder. Unternehmen setzen sich laufend der Gefahr aus, durch Nichtwissen oder einen fehlerhaften Umgang mit den neuen Vorschriften spürbare Sanktionen zu erleiden“, sagt Helmut König, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner der Düsseldorfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBWP, die eng mit der international vernetzen Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt kooperiert.

„Kurzum bedeutet das: Der Gesetzgeber verfolgt alle steuerlichen Verstöße, auch solche wegen Kommunikationslücken und Handhabungsfehlern – Unwissenheit und Versehen sind kein Schutz vor Strafe. Dementsprechend werden Unternehmen auch alltägliche Fehler im ‚Eifer des Gefechts’ voll als steuerlicher Verstoß zugerechnet. Und die hängen dann wiederum eng mit finanziellen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen zusammen“, sagt der erfahrene Wirtschaftsprüfer. Eine leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung kann empfindliche Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. Überschreitet die Verkürzung eine Höhe von einer Million, gibt es in der Regel dann auch keine Bewährungsstrafe mehr. „Diesen Risiken sollte sich kein Unternehmen und Unternehmer aussetzen“, warnt Helmut König.

Er und seine Kollegen beraten vor allem mittelständische Unternehmer, aber eben auch Existenzgründer dabei, diese Haftungsfallen zu umgehen und ihre Organisationen rechtssicher für den Umgang mit allen steuerlichen Pflichten aufzustellen. Das spiele eine besondere Rolle, weil Unternehmen für Verstöße ihrer Mitarbeiter haften, betont Helmut König. „Unterläuft der Buchhaltung beispielsweise ein Fehler in der Umsatzbesteuerung, steht das Unternehmen beziehungsweise die Geschäftsführung dafür ein. Deshalb ist es wichtig, Mechanismen einzuziehen, um solche Fälle zu verhindern. Der Gesetzgeber lässt auch bei Start-ups-Unternehmen keine Fehler durchgehen, weshalb Gründer und Organe mit den Vorschriften nicht fahrlässig umgehen sollten.“

Natürlich weiß Helmut König, dass sich Fehler oder auch absichtliche Handlungen eines einzelnen nie gänzlich ausschließen lassen. Aber er weist darauf hin, dass sich Unternehmen gezielt gegen die Übernahme von Verantwortung gegen unbeabsichtigte Verstöße schützen können. Seit 2016 können Unternehmen sich über ein Internes Kontrollsystem (IKS) vor schwerwiegenden Haftungsfällen in Folge des Vorwurfs eines bewussten oder leichtfertigen steuerlichen Fehlverhaltens schützen. „Dieses IKS, zumeist umgesetzt in Form eines Tax Compliance Management-Systems implementiert Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung und Einhaltung aller steuerlichen Pflichten und sichert unternehmensinterne Richtlinien im Bereich Steuern systematisch und präventiv ab. Diese Maßnahmen müssen auch immer branchenspezifisch angepasst werden. Daher erfordert die Implementierung eine detaillierte Analyse aller Risikofaktoren. Auf diesem Wege entfaltet das System letztlich seine protektive Wirkung“, erklärt Helmut König.

Unternehmen weisen durch das IKS nach, dass sie sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen haben, um alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen beziehungsweise die Mitarbeiter dahingehend zu unterrichten, dass sie mit den gesetzlichen Vorschriften sorgfältig umgehen. Dazu gehört auch, dass das Tax Compliance Management-System regelmäßig überprüft und angepasst wird und die Mitarbeiter darüber unterrichtet werden. „Können Organisationen dies fehlerfrei dokumentieren, steht ihnen ein wirksamer Schutzmechanismus zur Verfügung“, fasst Helmut König zusammen. 

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