D&O Versicherung – Existenzschutz für Manager

Die D&O Versicherung sollte zur Pflichtversicherung erklärt werden!

Leitende Angestellte, Manager und Geschäftsführer haben eines gemeinsam: Es sind im Unternehmen exponierte Personen. Mit sensiblen Aufgaben oder Geheimnissen betraut, laufen sie ständig Gefahr, falsche Entscheidungen zu treffen. Entscheidungen, für die sie im Zweifel haften – und zwar mit dem Privatvermögen. Spezieller Schutz ist notwendig, doch gar nicht so leicht zu finden.

Abstrakte Haftung vs. starre Versicherungsbedingungen?

Die Haftung ist abstrakt und ergibt sich aus dem Anstellungs- oder Dienstleistungsvertrag. Dort ist festgeschrieben, dass sich an geltendes Recht und aktuelle Vorschriften zu halten ist. Was ist geltendes Recht? Geltendes Recht lässt sich in Zahlen fassen:

2197 Bundesgesetze – 3131 Verordnungen – 85947 Einzelvorschriften

Diese Zahlen beinhalten alles, von Zivilrecht über Strafrecht, von Steuervorschriften oder Bauverordnungen über Arbeitsschutz quer durch die gesamte deutsche Gesetzgebung. Die Haftung des Managers ist „offen“. Eine vermeintliche Haftungsübertragung auf Dienstleister wie zum Beispiel Steuerberater, beruhigt, hilft aber nicht wirklich, da sie faktisch nicht existiert. Warum? Lesen Sie einmal die Haftungsbegrenzungen und Haftungsbefreiungen Ihres Dienstleisters. Keine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit (ca. 95% aller Haftungsfälle) oder Begrenzung der Haftsumme. Auch für die für das Unternehmen nachteilige Haftungsvereinbarung, haften wieder die auftraggebenden Führungsorgane – und zwar persönlich – mit dem Privatvermögen.

Fazit: Es hilft nichts. Unternehmenslenker müssen sich selbst schützen, denn die Dienstleister schützen sich vor ihren Auftraggebern. Ein flexibler Versicherungsschutz kann hilfreich sein, die andere Option wäre: Einfach keine Fehler machen.

D&O Versicherung?  Die zahlen doch eh nicht!

Flexibilität ist das Stichwort, dann funktioniert auch die Versicherung. Keine Versicherung zahlt gerne, keine Versicherung zahlt oft. Tritt ein Schaden bei einer D&O Versicherung ein, können massive Folgen für den Manager eintreten, trotz Versicherung.

In einen deutschlandweit beachteten Fall verlangte zum Beispiel eine Versicherung die Entlassung des Managers. Begründung: Wenn die Unternehmensinhaber den Verantwortlichen nicht entlassen, kann ja der Schaden nicht so schlimm gewesen sein. Es ging um Millionen. Ein Fehler – ein größerer Schaden. Die letzten 20 Jahre hat er sich aber im Unternehmen verdient gemacht, zuverlässig gearbeitet, Erfolg gehabt. Eine unklare Definition in den Versicherungsbedingungen machte dieses absurde Vorgehen erst möglich. Das war eine klare Deckungslücke.

Deckungslücken, Schaden und Kündigung?

Ein Schaden – eine Kündigung durch den Versicherer, das passiert häufig. Die Neueindeckung bei einem anderen Versicherungsunternehmen ist schwer. Dabei muss der Schaden noch nicht einmal eine Zahlung der Versicherung auslösen. Das Verheimlichen von Vorschäden bringt in diesem Fall auch keine Vorteile, eher Nachteile. Im Schadenfall wird die Historie geprüft, tauchen dort Schäden auf die nicht angegeben wurden ist zum einen die gezahlte Versicherungsprämie verloren und zum anderen natürlich auch der Versicherungsschutz, rückwirkend.

Lösungsmöglichkeiten

Ein wirksamer Versicherungsschutz besteht meist nicht aus einer einzelnen D&O Police. Vielmehr hat es sich bewährt, die normale D&O Versicherung mit Extra-Leistungsbausteinen zu erweitern und an die jeweiligen, unternehmensinternen Vorgänge anzupassen. Dadurch entsteht ein komplexes Versicherungskonzept, welches Deckungslücken schließt und Risiken minimiert. Ein weiterer, entscheidender Vorteil ist die relative Unempfindlichkeit bei Schadeneintritt. Hier gilt nicht: Ein Schaden = Kündigung durch den Versicherer.

Doch bei all den Vorteilen gilt: Die D&O Versicherung ist kein Freibrief für Manager und Geschäftsführer. Vielmehr besteht Schutz bei Fehlern, die im alltäglichen Geschäft passieren.

Und Fehler passieren täglich, bei über 85000 Einzelvorschiften, die man im Zweifel nicht kennen kann.

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