Einzelhandel goes Online – und Altersprüfung?

Der Umstieg von einer reinen Filiale zu einem hybriden Geschäftsmodell, Online und Offline, wird jedem Händler bereits seit vielen Jahren geraten. Spätestens während der Corona Pandemie hat sich dieser Rat als Pflichtübung herauskristallisiert, sofern man sein Geschäft aufrecht erhalten möchte.

Der Trend des Online Handels ist seit über 20 Jahren in einem starken Anstieg, sodass die rechtlichen Rahmenbedingungen seither stetig wachsen und sich verändern.

Einige Händler haben es jedoch schwieriger als andere. Der Verkauf von Produkten mit einer Altersbeschränkung erschweren den Einstieg. So kann zum Beispiel ein Shisha Shop in der Stadt durch Prüfung des Personalausweises das Alter schnell prüfen, Online jedoch nicht. Rechtliche Anforderungen sind in technische Anforderungen zu übersetzen und zu implementieren. Das stellt unerfahrene Händler im Online Handel vor große Herausforderungen.

Ein Onlinehändler, der Waren mit einer Altersbeschränkung verkauft, hat nicht wie in einer Filiale die Möglichkeit nach einem Ausweis zu fragen, geschweige das Bild mit der vor sich stehenden Person zu vergleichen. So wird der größte Vorteil eines Online Handels, der Vertrieb von Waren an Kunden außerhalb des eigenen Gebiets, zu einer Schwierigkeit.

Wie soll man denn über das Internet das Alter des Kunden prüfen können?

Vor einigen Jahren war es noch üblich eine Kopie des Personalausweises im Kaufprozess zu hinterlegen. Diese Methode birgt jedoch viele Nachteile. Der Kaufprozess für einen Kunden soll so schnell wie möglich durchführbar sein. Wenn der Kunde erst den Personalausweis einscannen muss, entsteht viel manueller Aufwand, sodass ein Absprung im Kaufprozess wahrscheinlich ist.

Sollte der Kunde den Personalausweis hochgeladen haben, steht nun der Händler vor der Herausforderung, diesen manuell zu überprüfen und die Bestellung freizugeben. Da E-Commerce von der Automatisierung lebt, ist dieses Vorgehen wohl nicht im Sinne des Erfinders.

Mit den Jahren wurden neue Lösungen entwickelt, damit auch der Kaufprozess im Internet ohne Mehraufwand in der Altersprüfung abgewickelt werden kann. Die im moment schnellste Lösung ist die Altersprüfung über das Q-BIT Verfahren. Dieses Verfahren ermöglicht einen Abgleich des Käufers über die SCHUFA-Datenbank. Sobald zum Beispiel ein Bankkonto eröffnet, ein Handyvertrag abgeschlossen oder eine Rechnung nicht bezahlt wurde, wird ein Eintrag für diese Person in der Datenbank der SCHUFA erstellt. Mit der Q-BIT Lösung greift man auf diese Datenbank zu und prüft die Daten des Nutzers mit denen der Eingabe im Online Shop. Der Name und das Geburtsdatum müssen eine 100%ige Übereinstimmung haben. Bei der Straße ist eine Abweichung von 80% möglich, damit der Nutzer einem Kontakt in der Datenbank zugeordnet werden kann.

In der Praxis sieht es so aus, dass ein Nutzer den Kaufprozess durchführt. Er registriert sich, gibt dabei sein Geburtsdatum ein. Danach läuft der Kaufprozess erstmal weiter und die Lieferadresse sowie die Zahlungsart wird ausgewählt. Danach wird der Nutzer abgefragt, ob der Shopanbieter sein Alter über die Q-BIT Prüfung prüfen darf. Mit einem Häkchen und 2 Sekunden Wartezeit ist dieser Schritt abgeschlossen und der Nutzer kann den Kaufprozess abschließen.

In seltenen Fällen kann es sein, dass ein Kunde kein Bankkonto, keine Verträge und somit auch keinen SCHUFA Eintrag hat, dem System also jemand unbekanntes ist. In diesem Fall kann dieser Nutzer auch manuell freigeschaltet werden.

Sollte ein Produkt eine Altersbeschränkung haben, muss nach aktueller Rechtssprechung das Alter zum einen beim Kaufabschluss und zum anderen auch bei der Auslieferung geprüft werden. Daher sollte beim Versanddienstleister sichergestellt werden, dass eine Altersprüfung bei der Übergabe stattfindet.

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