Fiskalische Fragestellungen: Erfolg der Transaktion nicht gefährden

Experten für steuerliche und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge nehmen in einer Unternehmenstransaktion eine entscheidende Rolle ein. Sie können beispielsweise durch eine „Red Flag Analysis“ einen Käufer vor erheblichen Schäden bewahren.

Unternehmenstransaktion: Das klingt nach internationaler Geschäftswelt, nach Konzerntätigkeit – aber im technologisch beziehungsweise digital getriebenen Mittelstand? Da doch nicht, werden jetzt viele Unternehmer, gerade Gründer ausrufen! Doch weit gefehlt: Die Transaktionshäufigkeit nimmt in Deutschland rasant zu, M&A-Deals (M&A = Mergers & Acquisitions, also Unternehmenskäufe, -verkäufe und -fusionen) finden auch immer häufiger im (kleineren) Mittelstand statt. Dann nämlich, wenn der eine Mittelständler den anderen übernimmt oder ein Konzern beziehungsweise Investor eine besondere Opportunität wittert, durch einen Zukauf wertvolles Know-how oder überdurchschnittliche Rendite zu erhalten.

Eine Unternehmenstransaktion ist freilich eine komplexe Angelegenheit, in die mehrere Spezialisten eingebunden werden sollten. Neben dem Transaktionsberater und dem Rechtsanwalt ist dies regelmäßig der Experte mit steuerlichem und/oder Wirtschaftsprüferhintergrund. Denn auch im Mittelstand ergeben sich bei Unternehmenstransaktionen zahlreiche Fragestellungen hinsichtlich steuerlicher und kaufmännischer Strukturen, die sauber abgearbeitet werden müssen, um den Transaktionserfolg und die anschließende Integration nicht zu gefährden.

Experten für steuerliche und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge übernehmen unter anderem die Financial Due Diligence für Unternehmen. Dabei analysieren und bewerten sie auf Käuferseite die finanzielle Situation des entsprechenden Unternehmens, indem sie die Unternehmenslage bezüglich des Unternehmensvermögens und der Finanz- und Ertragslage prüfen. Die Financial Due Diligence sorgt dafür, dass das Risiko einer Fehlakquisition so weit wie möglich gesenkt wird. Dies sichert Käufer auch vor rechtlichen Konsequenzen ab, denn eine Fehlentscheidung kann zu Haftungsfragen führen.

Ein Teil der Due Diligence bezieht sich auch auf sämtliche fiskalische Bereiche: von der Untersuchung von Sozialabgaben und Abzugssteuern bis hin zur Behandlung der Umsatzsteuer und sogar, bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, der Besteuerung der Auslandsbeziehungen. In einem frühen Stadium der Transaktion kann die steuerliche Due Diligence sogar noch dafür genutzt werden, um wesentliche potenzielle Deal Breaker zu ermitteln: etwa hohe offene Steuer-Verbindlichkeiten, Gefahren von Steuerstrafverfahren oder auch schwerwiegende Verstöße gegen steuerliche Compliance-Vorschriften.

Gerade dieser sogenannten „Red Flag Analysis“ kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Wer frühzeitig alle möglichen Risikofaktoren im Auge behält und potenzielle Krisenszenarien durchspielt, kann später nicht auf dem falschen Fuß erwischt werden und möglicherweise eine fatale Entscheidung treffen, die ihn viel Geld kostet und rechtliche Schwierigkeiten beibringen kann, weil er gegen die Pflichten des ordentlichen Kaufmanns verstoßen hat.

Ebenso kann eine steuerliche und Wirtschaftsprüferkompetenz bei der Ermittlung von Kaufpreisen beziehungsweise der Bewertung von Unternehmen und der Kaufpreisallokation nach einem Erwerb herangezogen. Berater finden dann ausgehend vom gewählten Rechnungslegungsstandard die optimale Lösung dafür, den Kaufpreis auf die einzelnen übernommenen Vermögenswerte und Schulden zu „verteilen“, um wirtschaftlich das beste Ergebnis herzustellen und die fiskalische Seite der Transaktion weiter zu optimieren.

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