Sparda Bank West langt richtig zu: Hohe Gebühren für Kunden.

Sparda Bank West langt richtig zu: Hohe Gebühren für Kunden. Foto

Viele Jahre gab es nichts zu meckern über die Sparda Bank West: Geldautomaten und Filialen in der Nähe, freundliche und kommunikative Mitarbeiter und vor allem keine Kosten beim Online-Gehaltskonto, auch keine Versteckten. Das war ja auch der „Werbeslogan“. Damit ist seit 2018 aber Schluss. Zahlreiche Filialen gibt es nicht mehr und auch Geldautomaten muss man nun fast wie die Nadel im Heuhaufen suchen. Und auch die Kommunikation hat sehr gelitten. Auf kritische Nachfragen zur sich immer höher drehenden Gebührenspirale und über das überarbeitungswürdige Online-Banking Tool gibt keine Antworten.

Es begann vor ein paar Jahren mit einer merkwürdigen Masche, als die Bank kurzzeitig Gebühren dafür verlangte, wenn man bei seinem kostenlosen Online-Konto nicht regelmäßig seine Kontoauszüge las bzw. herunterlud. Dann wurden schon einmal ein paar Euros fällig. Informiert über diese eigenartige Strafgebühr wurde der Kunde aber nicht. Nach Rückfrage warum das so sei antwortete die Bank sehr ungehalten, dass es dazu eine Bekanntmachung (Artikel) in der Kundenzeitschrift gegeben hätte. Diese Kundenzeitschrift ist aber ein reines Werbeblättchen mit Selbstbeweihräucherungen und die Zeit zum Aufblättern meist nicht wert und landet meist direkt im Papierkorb.

Die Kritik an dem Vorgehen wurde massiv und die Gebühr dann auch bald eingestellt bis zum Jahr 2018, als die Bank Kosten für die Bankkarte in Form von zehn Euro pro Jahr (also eigentlich eine Kontoführungsgebühr) einführte. Dies wurde dann, das muss man der Sparda Bank zu Gute halten, an die Kunden kommunikativ in Briefform übermittelt. Pluspunkt zu diesem Zeitpunkt und die Gebühr von zehn Euro im Jahr war natürlich in der schon damals vorherrschenden Niedrigszinspolitik kein Problem. Ein Problem war und ist: Die Gebühr wurde einfach ohne Zustimmung des Kunden eingezogen und das Ende der Preisspirale war damit nicht zu Ende.

Denn 2019 ging es weiter. So wurde ohne Vorankündigung und Einholung des Kundeneinverständnisses die Karten-Jahresgebühr auf zwölf Euro in 2019 und ein Jahr später auf 20 Euro ab dem 1. April 2020 erhöht. Auch sollten damals alle nicht reinen „Online-Konten“ mit sechs Euro Gebühren im Monat belegt werden. Filialen schließen kaum Geldautomaten (außer die paar vom Cash-Pool) und dann nur noch Online-Banking. Die Sparda Bank West war auf dem Weg zu einer Direkt-Bank mit den Kosten einer Filialbank

Der Clou aber nun im Herbst 2021: Nachdem der Bundesgerichtshof im Frühjahr (27. April 2021) gegen die Gebührenerhöhungs-Praxis der Banken ohne die AGB-Einwilligung der Kunden geurteilt hatte, flatterten nun Briefe der Sparda Bank West ins Haus. Alles ohne Vorbereitung und kundengerechte Kommunikation. Mit den für normale Kunden fast nicht lesbaren in Rechtsdeutsch geschriebenen Briefen, sollen die Kunden die neuen AGB akzeptieren. Im Klartext, alle rückwirkenden und künftigen Gebühren die die Sparda Bank West erhebt. Der Hammer dabei: Mit dem Schreiben wurde dann auch gleich eine Gebührenerhöhung mitgeschickt. So wird zusätzlich zur Bankkarte für 20 Euro im Jahr künftig auch für die Online-Konten eine Jahresgebühr von 36 Euro fällig.

Das ist schon dreist und frech: Die AGB bestätigen und gleichzeitig noch eine neue Gebührenerhöhung mitnehmen. Dazu sieht sich die Sparda Bank West nicht in der Pflicht, die zu Unrecht (da beim Kunden keine Einverständniserklärung eingeholt) einbehaltenen Kontokarten Gebühren der letzten Jahre zurückzuzahlen. Man hätte murrend die Gebührenerhöhung mitgenommen, aber das auf die formale Einreichung der Gebührenrückerstattung keine Reaktion folgt und man einen Anwalt und die Verbraucherzentrale bemühen müsste um die 62 Euro zurückzufordern ist ein starkes Stück. Tja das Bankengeschäft ist auch nur ein Business. Dabei vergisst die Bank, dass man als Kunde nix vergisst und der Tag irgendwann kommt an dem die Bank um Kunden betteln muss, dann wird es zu spät sein.

Daumen nach unten – Ciao Sparda Bank West!

Link zu einem Artikel der Verbraucherzentrale mit Infos zur Zurückforderung der „unzulässig“ einbehaltenen Gebühren:
> Unzulässige Vertragsänderungen: So können Sie Bankgebühren zurückfordern

Update Januar 2022: Inzwischen haben auch wie aus Kulanz (so wie es die Sparda Bank beschreibt) einige Gebühren der letzten Jahre erstattet bekommen. Trotzdem: Ein schlechter Beigeschmack vor allem im Hinblick auf die nicht gerade perfekte Kommunikation gegenüber den Kunden bleibt.

Dieser Artikel erschien am und wurde am aktualisiert.
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