Der Weg zum Breitbandanschluss via Glasfaser

Die Versorgung mit schnellen Internetzugängen ist für Kommunen ein wichtiger Standortfaktor. Als Internet-Übertragungsmedium der Zukunft gilt Glasfaser, so spart es im Vergleich zu Kupferkabeln zum einen erhebliche Energieressourcen zum zweiten verspricht es nahezu unbegrenzte Bandbreiten. Durch konsequente und langfristige Planung könnte schon bald ein flächendeckendes Glasfasernetz entstehen, doch der Weg dahin scheint noch lang.

1. Ausgangslage

Wie wird sich die Gesellschaft durch den Einfluss des Internets in 20 Jahren verändern und wie wird sich das Verhältnis von Stadt zu Land darstellen? Müssen Arbeitnehmer umziehen, wenn ihr Arbeitgeber einen Heimarbeitsplatz mit guter Anbindung an das Firmennetz fordert und sich die Arbeitswelt verändert? Müssen Elternvielleicht vom Land in die Stadt ziehen, wenn ihre Kinder am bisherigen Wohnort keine ausreichende Breitbandversorgung haben, um Hausaufgaben und Referate zu bearbeiten? Bleibt für Senioren nur der Umzug ins Altersheim oder in die nächste Großstadt, um Lösungen der Telemedizin und des „Ambient Assisted Living“ nutzen zu können und so länger in der eigenen Wohnung leben zu können?

Die Versorgung mit schnellen Internetzugängen ist für Kommunen bereits heute ein wichtiger Standortfaktor für die Neuansiedlung von Unternehmen und Bürgern, aber auch für die Verhinderung von einem Wegzug. Eine im Wettbewerb der Kommunen schlechte Breitbandanbindung bedeutet mittelfristig sinkende Gewerbesteuer-Einnahmen und eine schlechtere Vermietbarkeit von Wohnungen mit der Folge eines sinkenden Wertes von Immobilien. Ohne eine leistungsfähige Infrastruktur steigt die digitale Spaltung zwischen Stadt und Land und es droht die Überalterung oder gar Verödung von schlecht erschlossenen Regionen. Zu einer guten Infrastruktur gehört schon seit einigen Jahren neben der Straßenanbindung und dem öffentlichen Nahverkehr auch eine leistungsfähige Breitbandanbindung. Daher sind heute schon Kommunen bereit, selber aus Haushaltsmitteln (gegebenenfalls unter Nutzung von öffentlichen Fördermitteln) in die Verbesserung der Infrastruktur zu investieren. Ein Beispiel hierfür ist die Stadt Coburg, die einen bislang unversorgten Ortsteil mit Glasfaser (FttB) versorgt hat. Für die Anbindung von 540 investieren die Städtischen Überlandwerke Coburg (SÜC) einen Betrag in Höhe von 2,3 Mio. € und verlegt seit August 2009 insgesamt 720.000 Meter Lichtwellenleiter.

Betrachtet man die verschiedenen Anschlusstechnologien, so gilt die Glasfaser zu Recht als das Übertragungsmedium für Telekommunikationsdiente der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Andere Länder sind aufgrund der teilweise schlechteren technischen Ausgangslage bei den vorhandenen Netzen bereits deutlich weiter in der Durchdringung mit Glasfaseranschlüssen. Insbesondere die Deutschland eingesetzte VDSL-Technik und der Ausbau der Kabel-TV Netze befriedigen den durchschnittlichen Bedarf von Haushalten und Unternehmen mit Bandbreiten von 16 bis 50 MBit/s. In Verbindung mit den hohen Ausbaukosten ist bei den Anschluss-Netzbetreibern keine hohe Dringlichkeit für den Glasfaserausbau in Deutschland zu beobachten. Gleichzeitig ist die Wirtschaftlichkeit von Netzen in vielen Regionen mit niedriger Besiedlungsdichte gering oder es lässt sich bei einem herkömmlichen Ausbau überhaupt keine Wirtschaftlichkeit darstellen. In diesen Fällen sind alternative Wege zu beschreiten. Trotzdem wird es auch in 20 Jahren noch abgelegene Weiler und Einzelgehöfte geben, die keinen eigenen Glasfaseranschluss haben. Der wäre entweder auf Kosten der jeweiligen Grundstückseigentümer zu erstellen wie es ähnlich in Finnland für die letzten zwei Kilometer gehandhabt wird. Oder es werden hierfür Funkalternativen eingesetzt mit geringerer Bandbreite. Fast überall ist als Überbrückungslösung oder für den längerfristigen Einsatz ein Anschluss über Satelliten-DSL möglich, allerdings derzeit nur bis 4 MBit/s.

Gibt es in Deutschland bislang auch nur wenige umgesetzte Projekte für den Ausbau mit Glasfaser bis zum Haushalt (FttB oder FttH: Fiber-to-the Building, Fiber-to-the-Home), so sind doch bis 2013 immerhin über 2 Millionen Glasfaseranschlüsse konkret geplant. Die Umsetzung verteilt sich auf verschiedene Betreiber, wobei die folgende Auflistung nur eine Auswahl darstellt:

-NetCologne: 400.000 Haushalte in Köln, Bonn und Aachen bis 2011
– Wilhelm.tel: Glasfaserausbau in Norderstedt, Ausweitung nach Hamburg in Vorbereitung
– Hansenet: Planung für 130.000 Haushalte
– VSE-Net: 7.500 Haushalte im Saarland
– Versatel: 76.000 Haushalte in Frankfurt geplant, 81.000 in Essen, 5.000 in Freiburg
– M-Net: 40.000 Gebäude in Augsburg und München bis 2013 geplant, Ziel 580.000 Gebäude
– Deutsche Telekom: 27.000 Haushalte in Dresden, weitere Planungen für Ballungsgebiete
– Stadtwerke Bochum: 100.000 Haushalte bis 2016 an Glasfaser anschließen
– EWE Tel, Helinet, Stadtwerke Sindelfingen, und Schwerte: teilweise bereits in der Umsetzung

Bis 2018 werden nach Expertenschätzung 6-8 Millionen Glasfaseranschlüsse realisiert, der Fokus der Ausbauaktivitäten liegt allerdings zunächst auf der Versorgung der Ballungsgebiete. Darüber hinaus sind neue Wege für die Versorgung in der Breite zu beschreiten.

2. Markt wird durch Bandbreitenwachstum bestimmt

1993 begann die breite Nutzung des Internets mit der Einführung des Hyperlink-Protokolls und dem ersten Browser (Netscape). Nach ca. 17 Jahren und einem starken Wachstum sind 2010 72% der deutschen Bevölkerung Online und der jährliche Zuwachs der Nutzer liegt bei 4%. In der Altersgruppe von 14 bis 29 ist die Internetnutzung bereits eine Selbstverständlichkeit (94,5% Durchdringung). Anfang 2010 nutzten 49,6% der Bevölkerung einen Breitbandanschluss (mehr als 1 MBit/s). Auch hier liegt das jährliche Wachstum bei 4% bei gleichzeitig steigenden Bandbreiten. In den Ballungsgebieten sind heute Bandbreiten von 16 MBit/s Standard, in einer Reihe von Großstädten wird noch in diesem Jahr eine Download-Geschwindigkeit von 100 MBit/s bis 1 Gbit/s verfügbar sein.

Treiber für die steigende Bandbreite sind im privaten Bereich die steigende Multimedianutzung (Videos, Bilder, Musik) und die Teilnahme an Social Networks (MySpace, Facebook, StudiVZ, Twitter, Xing etc.). Alleine YouTube benötigt 13% des gesamten Internet-Datenvolumens. Die Verlagerung der Kommunikation zu Chats und Instant-Medien verstärkt die Nachfrage nach Breitband-Anschlüssen. Aber nicht nur die Anwendungen erfordern für multimediale Elemente höhere Bandbreite, auch die regelmäßige Nutzungszeit des Internets steigt. Das durchschnittliche jährliche Datenvolumen pro Nutzer liegt 2010 bei 14,4 GB und damit um 25% über dem Vorjahreswert. Der Bedarf an höheren Bandbreiten ist über die letzten 10 Jahre permanent angestiegen und wird nach aller Voraussicht weiter steigen (einerseits bedingt durch jährlich um ca. 4% steigende Zahl von Internetnutzern, zum anderen bedingt durch das steigende Datenvolumen je Nutzer.

Im professionellen Bereich sind Kollaborations-Lösungen zur Optimierung des vernetzten Arbeitens über Unternehmensgrenzen hinweg, mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern und die Auslagerung von IT-Leistungen in Verbindung mit der Automatisierung von Prozessen (z.B. Online-Shops, Logistik-Abläufe) entscheidende Treiber für eine zunehmende Breitbandnutzung. Sinkende Datenkommunikations-Kosten und Flatrates begünstigen die Verbreitung von Cloud-Computing Lösungen, die heute einen noch kaum spürbaren Einfluss haben. Wenn aber in den nächsten Jahren Computer und Workstations zu „dummen“ Ein- und Ausgabegeräten werden und die eigentliche Verarbeitung und Speicherung bei IT-Dienstleistern erfolgt, wird das übertragene Datenvolumen weiter signifikant ansteigen.

Unabhängig von dieser Entwicklung entsteht mit dem Internet-der-Dinge ein neuer Anwendungsbereich für die Datenkommunikation (in der Regel nach dem Internet-Protokoll), der Übertragungskapazitäten bedingt. Neben RFID-Anwendungen in Produktion und Handel sowie Telemedizin-Lösungen gewinnt der Bereich Energie-Zählererfassung (Smart-Metering), die Optimierung der Energieverteilung (Smart Grid) und die Steuerung von Stromverbrauchern und Heizung im Haushalt (Smart Home) für das Internet-der-Dinge an Bedeutung. Während die Zählerfernablesung nur weniger Bytes je Ablese-Vorgang bedarf, entsteht durch die Menge der Daten, entsprechend der Anzahl aller Strom-, Gas- und Wasser-Zähler und einer Ablese-Frequenz von zu erwartenden 15 Minuten ein zusätzlich zu bewältigendes Datenvolumen. Aber auch Videoübertragungen werden in im Rahmen von Hausautomations-Konzepten verstärkt genutzt werden, z.B. für Sicherheits-Überwachungen. Auch im Verkehr ergeben sich mit dem Internet-der-Dinge durch die Vernetzung der Fahrzeuge untereinander und mit Sensoren in der Straße neue Anwendungsfelder für eine bessere Verkehrsführung und höhere Sicherheit.

Zur Stimulierung des weiteren Breitband-Ausbaus in Deutschland hat die Bundesregierung Anfang 2009 das Ziel verkündet, bis 2014 75% aller Haushalte mit Anschlüssen zu versorgen, die mehr als 50 MBit/s ermöglichen. Zum anderen ist auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums bei der Bundesnetzagentur im Mai 2010 ein „NGA-Forum“ eingerichtet worden („NGA“ steht für Next- Generation-Access Netze, die eine Bandbreite von 50 MBit/s und mehr ermöglichen), bei dem die großen Netzbetreiber mitwirken und Lösungen für einen beschleunigten Ausbau schneller Breitbandnetze gesucht werden:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikatio
n/NGAForum/NGAForum_node.html

3. Technische Optionen für den Netzausbau

Technologien zur Realisierung von Bandbreiten oberhalb von 100 MBit/s und mehr sind vorhanden und vielfach im Einsatz. Es gibt allerdings Barrieren für einen schnellen Ausbau der Hochleistungs- Infrastrukturen, da in Deutschland, anders als in anderen Ländern (Südkorea, Japan, Australien, Niederlande, Schweden, Finnland, Luxemburg …), der Ausbau nicht als öffentliche Infrastruktur sondern als kommerzielle Angebote der Netzbetreiber im Wettbewerb erfolgen soll.

Ein Telekommunikations-Netz untergliedert sich in den Weitverkehrsbereich (heute durchgängig mit Lichtwellenleitern ausgebaut), ein Regionalnetz, das das Weitverkehrsnetz mit den lokalen Knoten (Hauptverteilern) und den Kabelverzweigern (beim Breitbandausbau zu Outdoor-DSLAM überbaut) verbindet. Die immer noch vorhandene starke Präsenz von Kupferkabeln im Regionalnetz (insbesondere im ländlichen Raum) bereitet aufgrund der Dämpfung hochfrequenter Signale Probleme beim Breitbandausbau. So bleibt bei Leitungslängen von über 3 Kilometer nur eine Bandbreite von unter 1 MBit/s übrig.

Die staatlichen Förderprogramme ermöglichen trotz der Forderung nach einer technologieneutralen Suche grundsätzlich auch die Umsetzung leitungsgebundener Lösungen auf den Ausbau der regionalen Netze mit Glasfaser bis zu Kabelverzweigern (Fiber-to-the-Curb).

Die unterste Netz-Ebene bildet das Teilnehmer-Anschlussnetz von den Kabelverzweigern zum Hausanschluss mit der Teilnehmer-Anschluss-Leitung (TAL). Bis auf wenige Regionen in den Ballungsgebieten besteht die TAL derzeit zu über 99% aus Kupferdoppeladern. Mit der in der Post- Strukturreform 2 1989 eingeleiteten Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes und der späteren Privatisierung der damaligen Deutschen Post wurde der Grundstein für die heute schwache Durchdringung mit Glasfaser-Anschlüssen in Deutschland gelegt. Dieser Prozess ist aufgrund der geschaffenen Tatsachen als unumkehrbar anzusehen und auch die gelegentlich aufkommende Diskussion um en Breitbandzugang als Universaldienst ist heute nicht mehr zielführend. Die 1990 erzwungene Ausgliederung des Breitbandkabel-Netzes aus der Deutschen Telekom und der spätere Verkauf ab dem Jahr 2000 an verschiedene Betreiber hat das Kabelnetz als Breitband-Zugangsnetz zurückgeworfen und DSL als die dominierende Breitband-Technologie in Deutschland gefestigt. Erst in den letzten Jahren haben die Kabel-TV Anbieter mit Rückkanal-fähigen Netzen erheblich aufgeholt bei neuen Breitbandanschlüssen.

Die im Vergleich zu vielen anderen Ländern qualitativ hochwertige Kupferverkabelung im Anschlussbereich ermöglicht mit ADSL-Technologie und einer Glasfaser-Versorgung bis zu den Kabelverzweigern fast überall eine Bandbreite von 16 MBit/s (allerding mit einer über die Entfernung steigenden Dämpfung des Signals), mit VDSL-Technologie sind unter Nutzung der Kupferdoppelader Bandbreiten bis 80 MBit/s. Steigt die Länge der Kupferleitung über 5 Kilometer, bleibt von der Bandbreite bestenfalls ein Signal unter 1 MBit/s übrig. Erst mit Glasfaser bis zum Teilnehmer spielt die Weglänge keine Rolle mehr und Bandbreiten von über 10 Gbit/s sind realisierbar. Wird statt der Kupferdoppelader ein Koaxialkabel im Hausanschluss-Netz genutzt sind bis zu 130 MBit/s im Download möglich, die für die absehbare Zeit in den meisten Fällen ebenfalls ausreichen. Im Koaxialkabel wird die Dämpfung weniger stark herabgesetzt als in der Kupferdoppelader, trotzdem werden in Abständen von ca. einem Kilometer Verstärker im Netz benötigt.

Durch den Aufwand bei Tiefbauarbeiten in Strecken mit versiegelter Oberfläche, beträgt der Kostenanteil für die unabhängige Verlegung der Leerrohre oft ca. 70% der Gesamtkosten. Eine Folge der hohen Kosten ist die teilweise zögerliche Umsetzung von Breitbandanfragen bzw. die Bindung der Ausbauzusage an die Bereitstellung von öffentlichen Mitteln als Zuwendungen. Glasfaseranschlüsse (FttB oder FttH) werden im Zeitraum von 10 bis 15 auch in Deutschland die Mehrzahl aller Gebäude versorgen, daher sollten bereits heute von den Kreisen und Kommunen alle Vorkehrungen getroffen werden, um Leerrohre als wesentliche Bestandteile einer passiven Breitbandinfrastruktur und als Voraussetzung zur Versorgung mit Lichtwellenleitern kostengünstig zu verlegen. Daher sollte die Verlegung in Neubaugebieten im Rahmen der Schaffung von Hausanschlüssen (Strom, Wasser, Kanal, Gas) oder bei Sanierungsarbeiten im Straßenraum schon längst selbstverständlich sein. Bislang hat aber nur das Bundesland Baden-Württemberg dies verpflichtend für die Kommunen geregelt.

Einen Überblick über Leistungsmerkmale der verschiedenen Übertragungsmedien und –techniken zeigt die folgende Tabelle. Da sich in Teilbereichen durch Optimierung und Weiterentwicklungen laufende Verbesserungen ergeben, sind die einzelnen Werte nur indikativ zu verstehen. In der Tabelle ist der neue Mobilfunkstandard LTE (Long-Term-Evolution) nicht enthalten, der durch hohe Frequenzökonomie bestehende Standards ablösen wird. LTE ist noch nicht vollständig marktreif (so fehlen noch Endgeräte für den Nutzer und die Tarif-Strukturen zeichnen sich erst ab). Bei kleinen Zellradien von ca. 500 Metern sind mit LTE Bandbreiten von über 50 MBit/s im Download für den operativen Einsatz zu erwarten. Diese Zellradien sind allerdings nur in Ballungsgebieten (Fußgängerzonen, touristische Zentren, Universitäten oder Campus-Flächen) wirtschaftlich. Für die Breitband-Versorgung in der Fläche mit Zellradien von ca. 15 Kilometern unter Einsatz der durch die Digitalisierung des Fernsehens freigewordenen 800 MHz-Bänder („digitale Dividende“) wird aber nach bisherigen Bekundungen der Betreiber nur eine Download-Bandbreite von 2 MBit/s garantiert. Generell sind Funklösungen nur in Ausnahmefällen (weite Entfernung von einem Backbone und sehr dünne Besiedelungs-Dichte) als Substitutionslösung zu leitungsgebundenen Anschlüssen zu sehen. Im Regelfall ergänzen Funklösungen leitungsgebundene (stationäre) Technologien komplementär für den portabeln und mobilen Einsatz.

4. Förderprogramme zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur

Damit Kommunen mit unterversorgten (d.h. in der Regel für einen Netzbetreiber unwirtschaftlichen) Ortsteilen einen Ausbau realisieren können, hat der Bund Förderprogrammen aufgelegt, die die Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Investitions- und Betriebskosten und den zu erwartenden Zusatzumsätzen schließen sollen. Ergibt die Kalkulation für eine Region eine langfristige Unterdeckung, können Fördermittel allerdings nicht helfen. Für die Förderung im ländlichen Raum kommen in erster Linie Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarentwicklung und Küstenschutz der EU (GAK) in Betracht, mit denen Projekte in Ortschaften mit weniger als 10.000 Einwohnern mit einem maximalen Projektvolumen von 500.000 € bis zu 90% gefördert werden können.

Zu einem Förderprogramm gehören verschiedene Teilaufgaben. So ist zunächst anhand der Versorgungsunterlagen der Netzbetreiber die bestehende Unterversorgung nach zu weisen. Der vorhandene Bedarf an einer schnelleren Breitbandversorgung ist durch eine Befragung aller Haushalte und Unternehmen festzustellen, auch wenn sich hierdurch eigentlich nie ein von den statistischen Werten abweichendes Ergebnis ergibt. Im Rahmen einer Markterkundung werden die Netzbetreiber befragt, ob sie in den nächsten drei Jahren einen Ausbau ohne öffentliche Zuwendungen planen. Dabei können interessierte Betreiber ihre Konzepte für einen Breitbandausbau vorstellen. Vor einer Vergabe muss die interessierte Kommune eine transparente und technologieneutrale Ausschreibung durchführen, in der eine Mindestversorgung von 2 MBit/s gefordert wird. Neben qualitativen Faktoren ist die Wirtschaftlichkeit der Lösung für die Auswahl eines Angebots von vordringlicher Bedeutung. Nach der Vergabe-Entscheidung ist ein Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Erst nach einem Bewilligungsbescheid werden Verhandlungen über einen Kooperations-Vertrag mit dem ausgewählten Netzbetreiber aufgenommen. Der gesamte Ablauf bis zum Beginn des Netzausbaus dauert je nach den regionalen Gegebenheiten ca. neun Monate. Der eigentliche Infrastruktur- Ausbau dauert dann meist noch mal 12 Monate.

Der Prozess zur Beantragung von Fördermitteln ist recht aufwändig, teils bürokratisch und birgt verschiedene Risiken. Neben der oft fehlenden fachlichen Qualifikation und den Ressourcen in den Kommunal-Verwaltungen bringen die Anforderung an Technologieneutralität Restriktionen bei der Umsetzung von nachhaltigen Konzepten. Kommunen in der Haushaltssicherung oder mit Nothaushalt können nicht mal Fördermittel beantragen, da der Breitbandausbau zu den freiwilligen Leistungen gehört. Manchmal lassen sich diese Restriktionen durch Eigenleistungen in Form von Tiefbauarbeiten oder der Beschaffung von Vorverträgen umgehen. Hierbei sind allerdings die Anforderungen aus dem europäischen Beihilferecht zu beachten, da nicht nur finanzielle Leistungen einer Kommune an einen Betreiber als Beihilfe zu sehen sind. Oft entstehen mit Förderprojekten Fleckenteppiche mit lokalen Einzellösungen für Ortschaften oder Teil-Ortschaften, da nur die nicht oder unterversorgten Ortsteile förderfähig sind. In manchen Fällen sorgt dies nach einem Ausbau von „weißen“ Flecken zur Entstehung von „grauen“ Flecken in der Nachbarschaft, wenn die bislang schlechter versorgten Ortsteile nach dem Ausbau mit höheren Bandbreiten ausgebaut wurden. Für die Kommunen entsteht so die Gefahr, mit dem Breitbandausbau ein Dauerthema zu bekommen, für das nur ein Teil des Ausbaus mit Fördermitteln finanziert werden kann. Die Fördermaßnahmen reichen auf keinen Fall für eine flächendeckende Versorgung mit schnellen Breitbandanschlüssen. Die Zuwendungen sind als Beihilfen an den Netzbetreiber aus Sicht der Kommunen verlorene Zuschüsse und die mithilfe der Zuwendungen verlegten Leerrohre können von der Kommune weder abgeschrieben oder anderweitig genutzt werden.

5. Vorsorgliche Leerrohrverlegung nach einem Masterplan

Für die Realisierung eines nachhaltigen Breitbandausbaus ist die Verlegung von Leerrohren meist eine notwendige Voraussetzung. Der Kostenanteil für Tiefbauarbeiten im Rahmen von Projekten zum Breitband-Ausbau liegt bei versiegelter Oberfläche oft bei über 70%. Die Kommune sollte daher Vorsorge treffen, damit in den nächsten 10 – 20 Jahren ein weitgehend flächendeckendes Leerrohrnetz entsteht. Bei entsprechender Planung ist dies mit moderaten Kosten möglich.

Während die nachträgliche Verlegung von Leerrohren bei versiegelter Oberfläche bis zu 95 Euro pro Meter kostet, schlägt eine Verlegung im Beilauf mit maximal 6 Euro pro Meter zu Buche (primär Kosten des Leerrohres, Verlegungskosten und Dokumentationsaufwand. Sofern es nicht für andere Zwecke erfolgt, sollten für je vier Grundstücke sowie an Kreuzungen Schächte oder strategische Muffen gesetzt werden, die eine spätere Arbeit zur Verlegung von Glasfasern erleichtern. Ein zusätzlicher Schacht ist mit ca. 300 Euro an zu setzen. Enden von Leerrohren sollten mit Muffen versehen werden, damit Verschmutzungen im Inneren vermieden werden.

Damit anstehende Sanierungsarbeiten effizient für den Aufbau eines geschlossenen Leerrohrnetzes genutzt werden kann, sollte im Konzessionsgebiet ein Masterplan erstellt werden für die Zielstruktur der Infrastruktur. Solange das Geschäftsmodell und Kooperationsfragen noch nicht abgeschlossen sind, sollte im Hinblick auf den erheblichen Kostenunterschied jede Baumaßnahme für die Verlegung von Leerrohren genutzt werden. Die Kosten für die Verlegung im Beilauf können als Opportunitätskosten betrachtet werden, da im besiedelten Gebiet fast überall auf absehbare Zeit Leerrohre gebraucht werden.

In vielen Fällen wird es trotzdem nicht unmittelbar nach Verlegung der Leerrohre zu einer Nutzung kommen und erst die Schaffung ausgedehnter und weitgehend flächendeckender Leerrohr-Netze bringt die erforderlichen Kosteneinsparungen für den Aufbau von Glasfaser-Anschluss-Netzen (Next- Generation-Access Netze). Daher ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, das Leerrohrnetz mit anteiligen Tiefbaukosten zu belasten. Dies erscheint nur dann zweckmäßig, wenn z.B. zur Schließung von Lücken in der Infrastruktur gezielt Baumaßnahmen zur Leerrohrverlegung vorgenommen oder Maßnahmen hierfür umgeplant werden, bei denen in absehbarer Zeit ein Nutzungsvertrag geschlossen werden kann.

Während sich die meisten Förderprogramme im Breitband-Umfeld das Schließen weißer Flecken zum Ziel setzen, geht die im Sommer 2010 von der EU-notifizierte Bundesrahmenregelung zur Leerrohr- Verlegung einen Schritt in Richtung eines nachhaltigen Breitbandausbaus und ermöglicht Kommunen die Verlegung von eigenen Leerrohren, die an interessierte Netzbetreiber zur Nutzung vermietet werden können. Eine Voraussetzung für die Nutzung der Fördermittel ist der Nachweis, dass kein Netzbetreiber in den nächsten drei Jahren ohne öffentliche Zuwendungen ein NGA-Netz (Next- Generation-Access) für die Bereitstellung von Diensten mit 25 MBit/s und mehr aufbauen will. Im Rahmen des Förderprogramms ist auch eine Doppelförderung möglich. Bleibt also trotz der Bereitstellung der Leerrohre bei den Betreibern eine Wirtschaftlichkeitslücke, so kann auch diese mit Fördermitteln geschlossen werden. Die Förderung nach dem GAK-Programm schließt diese Art der Doppelförderung aus. Das maximale Fördervolumen für eine Maßnahme beträgt 500.000 € und dürfte in vielen Fällen für den Ausbau nach dem Fiber-to-the-Curb (FttC) Konzept ausreichen. Für den Glasfaser-Hausanschluss führt dann immer noch kein Weg an entsprechenden Eigenleistungen der Kommunen vorbei.

6. Geschäftsmodelle und Kooperationsmodelle

Im Telekommunikationsmarkt gibt es traditionell vertikal integrierte Unternehmen wie die Deutsche Telekom, France Telecom, BT oder Telefonica, die von der Infrastruktur über die Übertragungstechnik und Dienste auch das Kundenmanagement übernehmen. Zu Zeiten analoger Dienste waren Dienste und Netz nicht sinnvoll zu trennen und diese Unternehmen pflegen auch heute weiter nach Möglichkeit die vertikale Integration über die gesamte Wertschöpfungskette.

Mit dem Aufkommen digitaler Dienste kann eine Aufteilung der Wertschöpfungsstufen erfolgen. In größerem Umfang ist dies bereits mit den Resellern auf der Vertriebs und Kundenmanagement-Ebene erfolgt. Auch Anbieter von Mehrwertdiensten sind mit ihrem Angebot in Kooperation mit Anschluss- Netzbetreibern tätig. Die Problematik der Versorgung aller Haushalte mit Glasfaser-Anschlüssen (Fiber-to-the-Building) wird in den nächsten Jahren den Anbieter von Netz-Infrastrukturen als Partner der Anschlussnetzbetreiber und Diensteanbieter fördern. Dabei sind zwei Ausprägungen möglich:

– Betreiber von passiven Infrastrukturen im Anschluss- und Regional-Netz (Leerrohr-Trassen mit Schächten und Muffen) für den Einzug von Lichtwellenleitern oder Kupferleitungen, hierbei aufgrund der möglichen Bandbreite allerdings bevorzugt Koaxialkabel. Auch bei passiven Infrastrukturen können bereits Glasfaser eingezogen sein, die allerdings ohne Übertragungstechnik angeboten werden („Dark-Fiber“). Nicht alle Netzbetreiber nutzen aufgrund fehlender Systemdurchgängigkeit „fremde“ Lichtwellenleiter.

-Betreiber Infrastrukturen (Leerrohren), die mit Glasfasern und einer LaserÜbertragungstechnik („beleuchtete“ Fasern) ausgestattet sind und Plattformen anbinden, die über individuelle Schnittstellen Netzbetreibern und Diensteanbietern eine Ankoppelung und Dienste-Durchleitung ermöglichen.

Die zweite Variante ist technisch anspruchsvoll und insbesondere für geschlossene Siedlungsräume mit Wettbewerb zwischen den Netzbetreibern sinnvoll. Ein Beispiel für die Umsetzung im ländlichen Raum ist das mit EU-Mitteln geförderte deutsch-holländische Unternehmen NDIX (www.ndix.net), das Glasfasernetze von der Anbindung an das Weitverkehrsnetz bis zum Hausanschluss verlegt und Dienstebetreibern die Anbindung über einen virtuellen Marktplatz ermöglicht. Zukünftig werden auch die etablierten Netzbetreiber ihre Dienste über den virtuellen Marktplatz wie denjenigen von NDIX anbieten.

Beispiele für diese Entwicklung finden sich in verschiedenen Kommunen. Die Stadtwerke in Schwerte und Bern folgen dem Modell des Infrastrukturbetreibers und bieten über das eigene Glasfasernetz eigene Dienste an. RWE in Essen verfolgt offensichtlich bislang eher den Weg, fallweise und auf Anfrage von Netzbetreibern und Kommunen Leerrohrkapazitäten oder Fasern zur Verfügung zu stellen. In Rheinland-Pfalz wurde dagegen eine strategische Kooperation zwischen dem Land und RWE vereinbart, um im Rahmen des Ausbaus der Energieverteilnetze NGA (Next-Generation-Access) Netze im ländlichen Raum zu errichten. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Leerrohre bis zum Hausanschluss zur Verlegung von Glasfaser-Kabeln. Die Stadtwerke in Hamm, Ahlen, Soest, Lünen, Kamen, Bergkamen und Bönen haben sich als Gesellschafter zusammengeschlossen, um mit der Tochtergesellschaft HeLiNet in ihrem Versorgungsgebiet Standard-Telekommunikationsdienste und zunehmend Glasfaser-Anschlüsse zu realisieren. HeLiNet betreibt derzeit ein Lichtwellenleiter-Netz mit 250 Kilometer Länge. Die Stadtwerke Bochum haben mit dem Infrastruktur-Systemhaus Conlinet ein Joint-Venture gegründet, das mit Investitionen in Höhe von 74 Mio. € bis 2016 ca. 100.000 Wohneinheiten (60% des Stadtgebietes) an ein eigenes Glasfasernetz anbinden will. Weitere Aktivitäten entwickeln sich an unterschiedlichen Orten und mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen.

Die teilweise ungelöste Schnittstellen-Frage für unterschiedliche Dienste erfordert für den zweiten Ansatz einer Infrastruktur mit „beleuchteten“ Fasern und eigener Diensteplattform eine enge Kooperation mit ausgewählten Netzbetreibern und Inhalteanbietern bereits im Vorfeld des Netzaufbaus. Die erste Variante einer passiven Infrastruktur ist dagegen bereits heute mit verschiedenen Partnern und Diensten umsetzbar.

In einem solchen Szenario können mehrere Netz- und Dienstebetreiber im Wettbewerb zueinander die angebotene Infrastruktur nutzen, da die verlegten Leerrohre oder Lichtwellenleiter-Bündel aufgeteilt verschiedenen Nutzern angeboten werden können und sich im Betrieb gegenseitig nicht stören. Wichtig dabei ist die transparente Gleichbehandlung der interessierten Nutzer in einem solchen Open- Access-Umfeld.

Für die Zugangs-Realisierung gibt es aufgrund der asymmetrischen Marktposition der einzelnen Anbieter des Festnetzmarktes eine Reihe von Verordnungen, die sich auf der Homepage der Bundesnetzagentur finden. Die zugrunde gelegten Werte für die Anmietung von Leerrohren, des Multifunktionsgehäuses oder der Teilnehmer-Anschluss-Leitung (TAL) werden in der Regel für einen Zeitraum von ein oder zwei Jahren festgelegt und dann unter Würdigung von Marktveränderungen gegebenenfalls angepasst. Obwohl die Werte nur verbindlich für die Nutzung der Telekom Infrastruktur geregelt werden, haben sie sich als Quasi-Standard auch für andere Anbieter entwickelt. Je nach vorliegenden Gegebenheiten und möglichen Synergien weichen Marktteilnehmer teilweise deutlich von diesen Werten ab. Es gibt durchaus Fälle, in denen Versorgungsunternehmen die Nutzung ihrer Leerrohre unentgeltlich anbieten, damit Kommunen im Konzessionsgebiet eine bessere Versorgung unter wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen ermöglicht wird.

Betreiber einer aus Leerrohren bestehenden passiven Infrastruktur können im Falle einer Nutzung durch einen Netzbetreiber eine Vereinbarung zur Deckung der laufende Betriebskosten vereinbart werden, die sich an den von der Bundesnetzagentur für die Telekom festgelegte Miete für Leerrohrstrecken in Höhe von 0,12 € pro Meter und Monat orientiert. Werden im Kabelschutzrohr Microducts verwendet, so können mehrere Nutzer gleichzeitig und ohne sich gegenseitig zu stören, Lichtwellenleiter im gleichen Leerrohr verwenden. Ein gängiger Standard ist die Verwendung von 7 Microducts. In diesem Fall kann die Miete auch auf die einzelnen Nutzer aufgeteilt werden, z.B. 0,017 € pro Meter eines Microduct-Rohres und Monat. Bei 6 Kilometer Leerrohrstrecke entspräche dies einem Betrag in Höhe von 8.640 € im Jahr. Da der Betrag von 0,12 € pro Meter und Monat nur für die Telekom verbindlich geregelt ist, könnte auch jeder andere Wert angesetzt werden. Die Betrachtungen in der folgenden Überschlags-Rechnung beziehen sich nur auf die Vermietung an einen Betreiber. Sofern mehrere Nutzer parallel gewonnen werden können, erhöht oder verteilt sich der Umsatz entsprechend. Neben Netzbetreibern kommen auch Unternehmen als Mieter von Leerrohr-Trassen in Betracht, die Unternehmensteile oder Lieferanten und Kunden über Dark-Fiber an das eigene Unternehmensnetz anbinden wollen.

Selbst über einen längeren Zeitraum betrachtet wird es den Betreibern einer aktiven oder passiven Infrastruktur zum Hausanschluss voraussichtlich nicht gelingen, nur durch Verlegung von Leerrohren im Beilauf ein geschlossenes Netz auf zu bauen. Für die Erschließung eines Wohn- oder Gewerbegebietes wird es fast immer erforderlich sein, Leerrohre auch unabhängig von anderen Baumaßnahmen zu verlegen. Diese Anforderung und die mit den Tiefbauarbeiten verbundenen Kosten sind Grundlage der meisten z.Z. laufenden Förderprojekte für die Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken der Betreiber bei Breitbandvorhaben In diesen Fällen kann fallweise eine Förderung mit öffentlichen Mitteln (z.B. nach dem GAK („Gemeinschaftsaufgabe Agrarentwicklung und Küstenschutz“) Programm der EU helfen. Die im Juli 2010 von der EU notifizierte Rahmenregelung zur Leerrohrförderung kann gegebenenfalls ebenfalls genutzt werden. Grundsätzlich kann die Förderung dann in Anspruch genommen werden, wenn kein Netzbetreiber den Aufbau eines NGA-Netzes (mit Bandbreiten von mehr als 50 MBit/s) ohne Fördermittel plant. Je Maßnahme können bis zu 500.000 € gefördert werden. Neben Kommunen sollen auch reine Infrastrukturbetreiber (keine Netzbetreiber) zu den Begünstigten gehören.

Neben der Vermietung von Leerrohren kann bei einem vom Hausanschluss bis zum Netzknoten geschlossenen Leerrohrnetz auch die gesamte Strecke nach den Bedingungen der TAL-Überlassung vermietet werden. Die Bundesnetzagentur hat im Hinblick auf die Deutsche Telekom, die bislang immer noch über 90% aller Hausanschlüsse betreibt, einen monatlichen Mietpreis in Höhe von 10,20 € festgelegt. Dieser Wert kann ebenso wie der Mietpreis für Leerrohre als Marktstandard angesehen werden, wenn er auch für andere Marktteilnehmer als die Telekom frei verhandelbar ist. Vermutlich nutzt NetCologne die Einsparungen für die TAL-Miete zur Gegen-Finanzierung der Glasfaser- Verlegung. Da sich NetCologne derzeit auf Gebäude mit mehreren Wohneinheiten konzentriert, amortisiert sich die Verlegung der Glasfaser deutlich schneller. Bei 8 Wohneinheiten an einem Hausanschluss betrachtet über die marktübliche 24 monatige Mindest-Vertragslaufzeit ergibt sich beispielsweise ein Betrag in Höhe von fast 2.000 €. Damit kann ein erheblicher Kostenanteil für die gesonderte Verlegung von Leerrohren und das Einziehen oder Einblasen von Glasfasern abgedeckt werden. In Einfamilienhäusern verlängert sich die Amortisationszeit entsprechend, wenn keine Verlegung im Beilauf möglich ist.

7. Schritte zum Aufbau eines Hochleistungs-Anschlussnetzes

Der Markt für Glasfaseranschlüsse entwickelt sich schnell mit der steigenden Breitbandnutzung und neuen Anwendungen. Bislang konzentriert sich der Ausbau auf die Ballungsgebiete, da hier schnelle eine größere Zahl an Nutzern erreicht werden können. Der Ausbau wird in der Zielsetzung allerdings flächendeckend erfolgen. Eine Eintrittsbarriere für die Versorgung mit FttB-Anschlüssen liegt in den Tiefbaukosten zur Verlegung von Leerrohren bis zum Hausanschluss.

Da es keinen staatlichen Auftrag zur Bereitstellung eines Breitbandnetzes gibt, haben die Kommunen die Verantwortung, Eigeninitiative zu entwickeln und an der Gestaltung von Konzepten aktiv mit zu wirken. Dies schließt die Entwicklung von Umsetzungskonzepten ein, Workshops mit geeigneten Netzbetreibern, die Identifikation von vorhandenen Infrastrukturen im Kommunal-Gebiet und die Mitwirkung bei der Schaffung von Wirtschaftlichkeit beim Breitbandausbau. Hierzu kann fallweise die Erbringung von Tiefbauarbeiten in Eigenleistung gehören oder die Sammlung von Vorverträgen für die Betreiber. Die Beschäftigung mit dem Aufbau eines flächendeckenden Leerrohrnetzes sollte allerdings besondere Aufmerksamkeit erhalten. Die Verlegung von Leerrohren im Beilauf zu allen Tiefbauarbeiten sollte dabei genauso selbstverständlich sein wie die Verlegung von Leerrohren bis zum Hausanschluss in Neubaugebieten.

Die Realisierung eines Next-Generation-Access (NGA) Netzes erfordert Aktivitäten wie das Aufsetzen eines langfristig angelegten Masterplans und fallweise das Initiieren einer regionalen Infrastrukturbetreiber-Gesellschaft. Versorgungsunternehmen und Stadtwerke sind aufgrund der Aktivitäten am Hausanschluss gute geeignete Partner. Insbesondere im ländlichen Raum ist aufgrund der hohen Kosten zur Errichtung eines Glasfaser-Anschlussnetzes nicht zu erwarten, dass mehrere passive Infrastrukturen parallel zueinander aufgebaut werden, so dass sich „natürliche“ Monopole bilden können. Insbesondere Kommunen, Versorgungsunternehmen und Stadtwerke haben aufgrund der Aktivitäten im Hausanschluss-Bereich gute Voraussetzungen zur Besetzung dieses Marktsegments. Mit einer passiven Infrastruktur können Kooperationen mit mehreren Betreibern eingegangen werden, die beim Kunden im Wettbewerb zueinander stehen. Zur Nutzung der Geschäftschancen im Breitbandmarkt und zur Vermeidung von später höheren Kosten für einen unabhängigen Ausbau sollten folgende Entscheidungen kurzfristig und unabhängig von weitergehenden Überlegungen zu einem Netzaufbau getroffen werden:

– Verlegung von Standard-Leerrohren bis zum Hausanschluss in allen Neubaugebieten
– Verlegung von Leerrohren im Beilauf zu allen Tiefbauarbeiten im Straßenraum
– Errichtung einer ausreichenden Zahl von Schächten und Muffen

Als Kabelschutzrohre (Leerrohre) sollte im Straßenverlauf ein Standard-Leerrohr 3-fach DN50 oder ein DN100er Leerrohr verlegt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Leerrohr für unterschiedliche Nutzer unterteilt werden kann. So können mehrere Mieter parallel das gleiche Leerrohr nutzen. Für Strecken, die einen höheren Bedarf an Leerrohrtrassen erwarten lassen, z.B. in der Zuführung zu Netzknoten und Hauptverteilern empfiehlt sich die Verlegung von mehreren parallel verlaufenden Leerrohren. Die Kosten für die Leerrohre fallen gegenüber den Kosten für den Tiefbau kaum ins Gewicht.

Für die Strecke zwischen dem Leerrohr in der Straße und dem Hausanschluss sind im allgemeinen Microducts (Micropipes, Speedpipes) ausreichend, die einen kleineren Durchmesser als die Standard Kabelschutzrohre haben und z.B. mit bis zu vier Fasern bestückt werden können. Je nach Bodengegebenheiten können Micropipes auch ohne Erdarbeiten verlegt (gepresst oder geschossen) werden. Microducts können auch im Inneren von Standard-Leerrohren verlegt werden und so einem Nutzer einen von anderen Nutzern unabhängigen Bereich für seine Fasern geben. Die Verlegung der Leerrohre sollte aufgrund der besseren Zugänglichkeit möglichst im Bereich der Bürgersteige erfolgen. Zur Versorgung von Gebäuden auf der anderen Straßenseite sind in regelmäßigen Abständen Querungen unter der Fahrbahn hindurch vorzusehen.

Eine Verlegung von Glasfasern im Gebäude (Privatwohnungen oder Unternehmen) im Sinne einer durchgängigen Fiber-to-the-Curb sollte in erster Linie dann umgesetzt werden, wenn gleichzeitig Inhouse-Lösungen z.B. für die Hausautomation realisiert werden sollen oder ein Kooperationspartner (z.B. eine Wohnbaugesellschaft) eine solche Vernetzung benötigt. Die Verlegetechniken im Haus sind andere als im Freigelände und es fehlt anders als für die Teilnehmeranschlussleitung bislang ein allgemein gültiges Geschäftsmodell hierfür. Zudem sollte insbesondere bei der Verlegung im Gebäude die Haftungsfrage im Vorfeld geklärt werden.

Für den späteren Zugang zum Leerrohrnetz werden in dichten Abständen Schächte oder Muffen benötigt. Muffen haben den Vorteil, dass spätere Instandhaltungskosten für die Schächte entfallen und eine höhere Sicherheit gegen einen unbefugten Zugang zum Kabel gewährleistet wird. Bei einseitiger Verlegung sind zudem in regelmäßigen Abständen Querungen unter der Fahrbahn vor zu sehen.

Für die längerfristige Etablierung als Betreiber von Breitband-Infrastrukturen für den Anschlussbereich sind unter anderen folgenden Aufgaben zu erledigen:

Abschätzung des möglichen Kundenpotenzials im geplanten Versorgungsgebiet anhand der aktuellen Versorgungs-Situation durch die heutigen Betreiber, Analysen von statistischen Daten und Gesprächen mit Vertretern von Kreisen und Kommunen

Führung von Kooperationsgesprächen mit verschiedenen Netzbetreibern als potentielle Partner im Breitbandgeschäft auf möglichst breiter Basis, die sowohl große Betreiber wie z.B. die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica einbinden als auch kleine Anbieter aus dem regionalen Umfeld und Spezialanbieter. Aber auch Kabel-TV Anbieter könnten ein Interesse an einer Erweiterung des Versorgungsgebietes haben. Sollte kein Netzbetreiber für eine Kooperation gefunden werden kann, kann dies als Meilenstein für die Modifikation der weiteren Vorgehensweise angesehen werden. Dies kann gegeben sein, wenn der Ausbau trotz der Bereitstellung der geplanten Leerrohre eine Wirtschaftlichkeitslücke enthält. Trotzdem ist auch in einer solchen Situation die Verlegung von Leerrohren im Beilauf sinnvoll, um Zukunftsoptionen zu sichern und Marktchancen offen zu halten.

Führung von Kooperationsgesprächen mit derzeit unterversorgten bzw. schlecht versorgten Kommunen oder Landkreisen im geplanten Ausbaugebiet, wenn sich nach der Abschätzung der Potenziale abzeichnet, welche Kommunen zum einen tatsächlichen Bedarf haben und zum anderen einen Breitbandausbau mit Eigeninitiativen unterstützen wollen. Als mögliche Realisierungsvariante kommt in einem Zwischenschritt auch ein Fiber-tothe-Curb Ausbau in Betracht.

Prüfung der Voraussetzungen und Abschätzung des Aufwandes für den Aufbau eigener Übertragungstechnik und Netzwerkplattform als Grundlage für eine Entscheidung auf der Basis von Gesprächen mit anderen Anbietern als Erfahrungsaustausch. Zudem sind Informationen und Kostenrahmen von Herstellern und Systemintegratoren (z.B. Nokia- Siemens, Ericsson, Huawei, Keymile, Conlinet) einzuholen. Neben der Prüfung des Aufwands für erforderliche Technik ist auch der Personalbedarf für den laufenden Betrieb und weitere Betriebskosten (z.B. Housing, Kollokation, Netzüberwachung, Second-Level-Support) zu bewerten.

Ausgestaltung der Kooperationen und Erstellung eines Business-Plans für den gemeinsamen Netzaufbau nach Auswahl der zu beteiligenden Partner und gemeinsamer Festlegung der Form der angestrebten Zusammenarbeit (fallweise Kooperation, strategische Partnerschaft, Joint-Venture …).

Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Aufbau einer passiven Breitband Infrastruktur auf der Basis der Finanzierungs- und Bürgschaftsangeboten des Bundes und der Länder (z.B. durch die KfW-Bank). Die Finanzierung kann aber durchaus auch für die Hausbanken interessant sein. Erste Bankinstitute haben erkannt, dass der Aufbau und Betrieb einer passiven Breitband-Infrastruktur durchaus vergleichbar zu bewerten ist mit einem größeren Immobilienvorhaben.

Neben dem Aufbau und der Vermarktung von passiven Infrastrukturen können ergänzende Angebote spezieller Dienstleistungen den Geschäftsplan zusätzlich attraktiv gestalten, z.B. durch eine operative Betätigung im Bereich Cloud-Computing für mittelständische Unternehmen oder mit Smart Grid Lösungen und Angeboten für das „Smart Home“ durch Kooperationen mit Herstellern von elektronischen Zählern (Smart-Metering) und von Systemen für die Haus-Automation. Da schon in der ersten Ausbaustufe mit Smart-Metern eine Datenanbindung zur laufenden Übertragung erforderlich ist, ergeben sich unmittelbar Synergien in Verbindung mit einer durchgängigen Breitbandinfrastruktur. So kann eine eigene Faser über den Hausanschluss bis zu einem Home-Server oder Daten Konzentrator geführt werden. Zwar ist die übertragene Datenmenge auch bei einer viertelstündlichen Auslesung des Zählers minimal, aber mit einer eigenen Faser entfallen externe Kosten für die Datenleitung. Über dieselbe Leitung könnten andere Zählerstände (Gas, Wasser, Heizung, Solarstrom-Einspeisung) mit übertragen und als Dienstleistung ausgewertet werden. Zum Aufbau von Smart-Grids im Sinne einer regional ausgerichteten Energieverteilung unter Einbeziehung von lokalen Erzeugern sind neben den Energie-Verteil-Netzen auch Kommunikations-Infrastrukturen zum Messen und Steuern erforderlich.

Bei einer Ausweitung der Dienstleistung können z.B. Videosysteme zur Objektüberwachung mit Sicherheitszentralen verbunden und Aktuatoren im Haus (Heizung, Klimaanlagen, Gartenbewässerung, Stromverbraucher) nach definierten Profilen von Ferne gesteuert werden. Diese zusätzlichen Dienstleistungen eröffnen einerseits zusätzliche Umsatz-Potenziale, sie bieten aber insbesondere eine Chance zur Intensivierung der Kundenbeziehung. So kann eine Differenzierung gegenüber Billig-Stromanbietern erreicht werden. Weitere potenzielle Dienstleistung ergeben sich im Bereich der Telemedizin zur Fernüberwachung von definierten Vitalwerten und dem in Zukunft durch die demographische Entwicklung bedeutender werdenden Angebote für das „Ambient Assisted Living“.

8. Zielvision für den Breitbandmarkt

Wenn in 10 bis 20 Jahren die überwiegende Mehrheit der Häuser in Deutschland mit Glasfaser Anschlüssen versorgt ist, steht auf absehbare Zeit ausreichende Bandbreite zur Verfügung. Je nach umgesetzter Glasfaser- und Übertragungstechnik sind bereits heute Bandbreiten von 100 MBit/s realisiert und erste Anschlüsse mit 1 GBit/s werden in Kürze angeboten. Damit ist auch für weiter ansteigenden Breitbandhunger genügend Kapazität vorhanden. Aufgrund der hohen Kosten zur Errichtung eines Glasfasernetzes außerhalb von Ballungsgebieten mit hoher Siedlungsdichte im ländlichen Raum wird es voraussichtlich regional nur eine passive Infrastruktur geben. Diese „natürlichen“ Monopole werden sich nicht negativ auf die Wettbewerbssituation auswirken, wenn die Infrastruktur allen Dienstebetreibern als Open-Access Plattform diskriminierungsfrei offen steht.

Unter diesen Randbedingungen wird sich der Wettbewerb verlagern vom heutigen Wettbewerb um Bandbreiten und Anschluss-Preise zu einem Wettbewerb um Dienste und Service-Qualitäten. Wenn das Anschlussnetz bereit- und für interessierte Betreiber offen steht, können Dienstebetreiber auch Lösungen für kleine Zielgruppen realisieren, die sich heute nicht wirtschaftlich darstellen lassen. Kunden können in diesem Szenario das für sie optimale Diensteportfolio zusammenstellen oder wie heute auch ein komplettes Dienstepaket erwerben. Von einer solchen Konstellation profitieren sowohl die Kunden als auch neue Anbieter.

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