Leistungswirtschaftliche Sanierung vor dem Unternehmenskauf

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Wer ein Unternehmen kauft, will sich so wenig Risiken wie möglich aussetzen. Dazu gehört unter anderem die Frage nach einer möglichen Insolvenz. Eine weitsichtige Beratung bei der Transaktionsvorbereitung kann diese Gefahr ausschließen und den Erwerb zu einem echten Erfolg werden lassen.

Für viele Unternehmer ist der Erwerb einer Firma eine gute Möglichkeit, zu wachsen und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Genauso kann es im Rahmen der Nachfolge auch eine Chance bieten, einen Konkurrenten zu übernehmen und so die eigene Position am Markt zu stärken.

Dabei kommt es aber für Käufer darauf an, alle möglichen Risiken vorab zu reduzieren beziehungsweise ganz auszuschließen. Freilich, eine unternehmerische Vollkaskoversicherung gegen alle denkbaren negativen Szenarien gibt es nicht. Aber sorgfältige Prüfungen und eine professionelle Begleitung können dafür sorgen, dass zumindest bestimmte ökonomische, rechtliche und steuerliche Risiken erkannt und ausgeschaltet werden.

Dazu gehört zum Beispiel die Insolvenz. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass es auch bei eigentlich stabilen mittelständischen Unternehmen gewissen Restrukturierungsbedarf gibt. Dieser hat sich oftmals noch gar nicht negativ auf die Ergebnisse ausgewirkt, aber in Zukunft können dadurch Probleme auftauchen. Das können rückläufige Märkte sein, allgemeine Kostensteigerungen oder auch ein spürbarer Investitionsbedarf, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies gilt es, weit vor einer Transaktion im Rahmen der Unternehmensnachfolge herauszufinden, um den Erfolg nicht zu gefährden.

Denn Käufer wollen regelmäßig zwei Dinge: Sie wollen Rendite erwirtschaften und größtmögliche Sicherheit – ihnen darf nichts vor die Füße fallen. Und eine Insolvenz ist nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen bedrohlich, sondern auch rechtlich. Die Staatsanwaltschaft strengt automatisch Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung an, der Insolvenzverwalter kann eine Anfechtung durchsetzen, Gläubiger vom Geschäftsführer-Gesellschafter Regress fordern. Für Erwerber, die eigentlich einen Entwicklungsplan verfolgen, ist dies natürlich ein Worst Case und stellt auch seine Sorgfaltspflicht als ehrbarer Kaufmann in Frage!

Daher ist es entscheidend, dass solche Risiken, sofern sie bestehen, weit vor Abschluss der Transaktion auffallen und nicht erst nach Closing des Deals. Dann ist Ärger vorprogrammiert, denn entweder müssen sich die Käufer selbst mit den Problemen herumschlagen, oder aber sie finden sich zügig in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Verkäufer wieder – sie können sich auf die gesetzlichen Regelungen zur Haftung des Verkäufers bei Sach- und Rechtsmängeln berufen.

Ein unternehmerisch und strategisch denkender Sanierungsberater kann Käufer bei ihren Transaktionen begleiten und das Kaufziel unter diesen spezifischen Insolvenz-Gesichtspunkten analysieren. Das sichert die Position des Erwerbers ab. Und wenn bestimme Probleme auftauchen, kann der Berater diese benennen und leistungswirtschaftliche Lösungen vorschlagen. Auf diese Weise kann das Unternehmen gezielt restrukturiert werden, damit es mit der Übernahmr eine neue Schlagkraft entfaltet und der Kauf zum gewünschten Erfolg führt.

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