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Der Brexit – und welche dramatischen Folgen der Ausstieg Großbritanniens aus der EU für Payment-Dienstleister mit Sitz in GB haben könnte

  • Mirko Hüllemann
Aktualisiert:

 

 

Am 23. Juni haben sich die Briten in ihrem Referendum für den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union entschieden. Neben der politischen Tragweite und ihrer deutlichen Signalwirkung hat die Entscheidung auch Auswirkungen auf den Binnenmarkt der EU – und auf den E-Commerce innerhalb Europas. Als größter E-Commerce-Markt birgt Großbritannien für Händler nicht nur beträchtliche Chancen in Bezug auf Kunden und Umsätze. Auch im Bereich der Finanzdienstleistungen zählt Großbritannien zu den wichtigsten Ländern der EU. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Welche Auswirkungen sind bei dem Ausstieg Großbritanniens aus der EU sowohl für die E-Commerce-Branche als auch für einzelne Händler nun zu erwarten?

 

 

Am offensichtlichsten ist sicherlich der Wegfall des Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer-befreiten Handels zwischen Großbritannien und der EU. Dies dürfte allerdings nur sehr geringe Auswirkungen auf den europäischen Markt haben, da die Briten nach aktuellen Studien eher in den USA, Australien und China shoppen, als die Produkte ihrer direkten Nachbarn über das Internet zu beziehen. Schon deutlich spannender sind eventuelle Änderungen im Bereich der Kosten und Gebühren für Zahlungen per Kreditkarte – für den Fall, dass Acquirer ihren Sitz in Großbritannien haben oder es sich um Kunden handelt, die von dort einkaufen. Hier könnten die Gebühren empfindlich steigen, was vor allem für Händler mit britischen Akzeptanzverträgen erhebliche Mehrkosten verursachen könnte.

 Der größte Effekt ist jedoch für Dienstleister der Finanzdienstleistungsbranche zu erwarten. Durch die komfortableren Möglichkeiten der Firmengründung und die weit weniger strengen Auflagen der britischen Finanzdienstleistungs-Aufsichtsbehörde sind viele Anbieter in Großbritannien als Limited ansässig. Im Falle eines Brexits ist anzunehmen, dass Händler ihren Status als Limited verlieren – und damit ihre Geschäftsgrundlage für Aktivitäten in der EU. Das hätte nicht nur dramatische Folgen für die Zahlungsdienstleister, sondern auch für deren Kunden.

Im Zuge des Ausstiegs sind alle Bereiche neu zu regeln. Hier sind Handels-Abkommen wie mit der Schweiz oder Norwegen denkbar – was die Auswirkungen in Grenzen halten dürfte. Für einen Onlinehändler, dessen Payment-Provider seinen Sitz in Großbritannien hat, ist der Brexit in jedem Fall kritisch – gerade mit Blick auf die PSD2. Die in Großbritannien ansässigen Zahlungsdienstleister könnten zukünftig unter die Aufsicht der Aufsichtsbehörde des Landes fallen, in dem sie aktiv sind. Im Falle von Deutschland wäre das die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).


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