Einführung 2023: Was das Lieferkettengesetz für die Unternehmen bedeutet

Das EU-Lieferkettengesetz soll in einer global agierenden Wirtschaft für mehr Transparenz sorgen und den Schutz der Menschenrechte verbessern. Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern müssen ab Anfang 2023 die Verpflichtungen umsetzen, Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern ab Anfang 2024.

Die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft schreitet voran. Um Fairness, Gleichberechtigung und den Schutz von Schwächeren zu wahren, ziehen Gesetzgeber vor allem in der Europäischen Union das Tempo an. Aktuelles Beispiel ist das sogenannte Lieferkettengesetz. Es soll einen rechtlichen Rahmen schaffen, um den Schutz der Umwelt, Menschen- und Kinderrechte entlang globaler Lieferketten zu verbessern. 

Unter dem Begriff der Lieferkette (englisch Supply Chain) versteht man den gesamten Prozess vom Rohstoffabbau und der Bestellung des Kunden bis zur Lieferung und Bezahlung des Produkts oder der Dienstleistung und Herstellung und Bezug von Zulieferteilen. Globale Lieferketten sind Ausdruck internationaler wirtschaftlicher Verflechtung und transnationaler Organisation von Gütern und Dienstleistungen. 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bringt die Bedeutung des neuen Regelwerks auf den Punkt: „Millionen Menschen leben weltweit in Elend und Not, weil soziale Mindeststandards wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit missachtet werden. 79 Millionen Kinder arbeiten weltweit unter ausbeuterischen Bedingungen: in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Kaffeeplantagen – auch für unsere Produkte. Um das zu ändern, hat die Bundesregierung sich auf den Entwurf für ein Gesetz mit dem offiziellen Namen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geeinigt.“

In einer global agierenden Wirtschaft mit internationalen Verflechtungen will das Lieferkettengesetz für mehr Transparenz sorgen. Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in Lieferketten zu verbessern. Die betreffenden Unternehmen werden verpflichtet, ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement einzuführen und somit negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verhindern. Die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Unternehmen werden damit gesetzlich verankert.

Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern müssen ab Anfang 2023 die Verpflichtungen umsetzen, Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern sind dem Regime ab Anfang 2024 unterworfen. Anschließend wird der Anwendungsbereich des Gesetzes weiter evaluiert. Wichtig: Das Lieferkettengesetz findet für ihre eigene Geschäftstätigkeit und die unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer Anwendung. Das bedeutet, auch wenn Unternehmen selbst nicht direkt vom Lieferkettengesetzt betroffen sein sollten, so ist die Relevanz gegeben, sobald das Unternehmen selbst unmittelbarer beziehungsweise mittelbarer Zulieferer ist. Und somit müssen Unternehmen auch ihre Zuliefererbetriebe auf die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten überprüfen.

Nun geht es laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen. Im Fokus steht die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Dafür tragen auch Unternehmen in Deutschland Verantwortung. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden. Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene, heißt es weiter. 

Somit gehören Lieferketten in die allgemeine unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie. Darauf weist beispielsweise die Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern hin. „Beim nachhaltigen Lieferkettenmanagement geht es um einen ganzheitlichen und systemischen Blick auf alle Stufen der Lieferkette – vom Direktlieferanten bis zur Rohstoffgewinnung. Das nachhaltige Lieferkettenmanagement ebnet den Weg, negative Umweltauswirkungen und Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden und so zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.“

Das bedeutet: Unternehmen müssen den Überblick über die gesamte Wertschöpfungskette bis zur Rohstoffgewinnung erhalten, definieren, wo wesentliche Nachhaltigkeitsthemen und Handlungsfelder liegen, und ebenso, ob und wie ein Unternehmen auch die eigenen Lieferanten zu mehr Nachhaltigkeit in ihren Produktionsprozessen bewegen kann. Dabei ist ein Chancen-/Risiko-basierter Ansatz wichtig. Ein wesentlicher Faktor ist hierbei die Kommunikation und Sensibilisierung der Lieferanten. Ziel muss es sein, die gesamte logistische Wertschöpfungskette so nachhaltig wie möglich zu gestalten. Die Kernfrage lautet: Unter welchen Arbeitsbedingungen und mit welchen Auswirkungen auf die Umwelt werden Rohstoffe gewonnen, Produkte hergestellt und in den Verkauf gebracht?

Ein rechtssicheres Lieferkettenmanagement enthält die Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie des Unternehmens, die Verankerung eines Lieferketten-Risikomanagements in Geschäftsprozesse und -abläufe, die Implementierung eines Beschwerdemanagements, die vertragliche Zusicherung der Einhaltung von Anforderungen durch unmittelbare und mittelbare Lieferanten (Lieferantendialog), die Umsetzung der Grundsatzerklärung in relevanten Geschäftsabläufen (Prävention) und die Veröffentlichung eines fortlaufenden Jahresberichts zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten.

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