Unterstützungskasse: Steuerliche Begünstigung schafft außerordentlichen Liquiditätsgewinn

Mit Blick auf einen möglichen Gewinnrückgang in diesem Jahr kann es interessant sein, die Steuerlast zu optimieren, auch rückwirkend. Die pauschaldotierte Unternehmenskasse ist dabei ein sehr nützliches Instrument. Seine steuerrechtliche Grundlage hat die Unterstützungskasse im Einkommensteuergesetz (§ 4d).

Das Corona-Virus schüttelt Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gerade tüchtig durch. Auch eine konjunkturelle Delle wird sich ziemlich sicher nicht vermeiden lassen. Trotzdem geht das Leben weiter, und natürlich wird es auch eine Zeit nach Corona geben. Zumal die wirtschaftlichen Tätigkeiten und steuerlichen Verpflichtungen der Unternehmen natürlich weiterlaufen, denn es wird weiterhin produziert und beraten, programmiert und entwickelt. Auch wenn kurzfristig ein anderer Eindruck entstehen mag: Außer in einigen vom Virus unmittelbar betroffenen Branchen (vor allem Tourismus, Gastronomie und Event/Kultur) ist die Wirtschaft nicht maßgeblich eingeschränkt – und selbst die Krisenbranchen werden sich nach und nach wieder erholen.

Apropos steuerliche Verpflichtungen: Mit Blick auf einen möglichen Gewinnrückgang in diesem Jahr kann es interessant sein, die Steuerlast zu optimieren, auch rückwirkend. Das hilft dabei, das Unternehmen auf Kurs zu halten und sich neue Investitions- und Rücklagemöglichkeiten zu schaffen. Das funktioniert, auch wenn es erstaunlich klingen mag, von einer arbeitgeberfinanzierten Lösung in der betrieblichen Altersversorgung. 

Durch die pauschaldotierte Unternehmenskasse als den ältesten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland stärken Unternehmen nicht nur die bAV ihrer Mitarbeiter, sondern auch ihre Liquidität. Die pauschaldotierte Unternehmenskasse wird als eigenständiges Rechts- und Steuersubjekt errichtet und in der Regel in der Gesellschaftsform der GmbH geführt. Das Unternehmen zahlt einen definierten Betrag in diese Kasse ein (Dotierung). Zumal die einmaligen und laufenden Aufwendungen für die pauschaldotierte Unternehmenskasse als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, die Erträge aus der Vermögensverwaltung der Unternehmenskasse aber steuerfrei dem Unternehmen zur Verfügung stehen. 

Seine steuerrechtliche Grundlage hat die Unterstützungskasse im Einkommensteuergesetz (§ 4d), sodass Unternehmer rechtlich abgesichert sind, wenn sie sich diesem Instrument zuwenden. Darin ist festgelegt, dass die Dotierungen an die Unternehmenskasse unmittelbar als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, entweder direkt oder über die Jahre verteilt. im Gesetz heißt es: „Zuwendungen an eine Unterstützungskasse dürfen von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden […].“ Die individuelle Höhe der Dotierung, die Eigenfinanzierung oder auch die Anerkennung der Dotierung als Betriebsausgaben und die Steuerfreiheit der Erträge ist grundsätzlich nie fraglich. 

Vor allem diese steuerliche Begünstigung der Dotierungen schafft einen außerordentlichen Liquiditätsgewinn. Die Praxis zeigt, dass in erheblichem Maße Unternehmensgewinne dadurch so gestaltet werden können, sodass sie de facto steuerfrei gestellt werden. Damit lässt sich, abhängig von der Höhe des Gewinns, viel Geld sparen und direkt wieder in den Betrieb investieren. In seiner Ausgestaltung als „corporate cash fund®“ unterliegt die pauschaldotierte Unternehmenskasse zudem – im Gegensatz zu den versicherungsrückgedeckten Durchführungswegen – weder der Versicherungsaufsicht noch der BaFin.

Unternehmen können auch nach Ablauf des Bilanzjahres ausnahmsweise bis einen Monat nach Aufstellung oder Feststellung der Bilanz des Trägerunternehmens die Dotierung/Zuwendung noch für das abgelaufene Wirtschaftsjahr durch eine Rückstellung gewinnmindernd berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, ruhig und gelassen auch noch für das Jahr 2019 (das bei vielen Unternehmen sehr erfolgreich war) die Möglichkeiten der pauschaldotierten Unternehmenskasse zu nutzen und damit erheblich Steuern zu sparen. Diese Liquidität kann dann wiederum zu eigenen Zwecken eingesetzt werden. Gerade in einer wirtschaftlichen angespannten Situation kann dies kurzfristig erhebliche Mehrwerte bringen. Oder konkret vorgerechnet: Eine Dotierung (die bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse fiktiv bleiben kann!) in Höhe von einer Million Euro schmälert das Betriebsergebnis um eben eine Million Euro. Welche positiven steuerlichen Auswirkungen dies hat, kann jeder für sich selbst errechnen.

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